. Abſchnitt.
Von den Grundſätzen der Methodik, die ein SGemeingut für Trivial-Schulen und höhere
Lehranſtalten ſind. Dieſe Grundſaͤtze find folgende: 1. Lehret jedes Mahl nur dasjenige, was den Fähigkeiten und den Bedurfniſſen der zu unterweiſenden Jugend angemeſſen
ſt, d. i. lehret zweckmäßig. Diejenige Lehrart iſt die beſte, durch welche der Zweck des Unterrichtes am
leichteſten und ſich er fen erreichet wird. Mit Ruͤck— ſicht auf dieſen Grundſatz lehret über die vorgeſchriebenen Schulbücher, über die Anweiſung zum Zeichnen, zum Schoͤnſchreiben, über weibliche Handarbeiten u. ſ. w. Habet Ruͤckſicht auf das Alter, den Stand, den
kuͤnftigen Beruf, das Geſchlecht der Kinder, auf die Um: ſtaͤnde der Zeit, des Ortes u. ſ. w. 2. Gehet allmählich vom Leichteren zum
Schwereren über. Fanget daher bey ſinnlichen Be—
zriffen an, und gehet zu den uͤberſinnlichen; von einzel:
nen zu den allgemeinen über, So gehet auch von Bey— ſpielen zur Regel, von dem Naͤherliegenden und Bekann len zu dem Entfernteren und Unbekannten, von dem In ereſſanten zu dem über, was weniger intereſſirt. Gehet
mom Geſichtskreiſe eurer Kinder aus, und verſetzet fie un— Hermerkt in eine fremde Region— Bexützet die vorhan—
Denen Begriffe und Kenntniſſe, um neue anzuſchließen.
GBehet von dem aus, was wenig Vorkenntniſſe und übung
der Seelenkraͤfte vorausſetzt, und erweitert allmahlich Hasſelbe. Die Faßlichkeit iſt die Hauptrichtſchnur des unterrichte s. Übereilet euch im Vorrage nicht; ſaget nicht zu viel auf einmahl; haltet Maß and Ziel; denn es kommt nicht darauf an, daß ihr Ausz. a. d. Methodenb. G
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