8 Frankreich.
der fie empfing der Lehnstraͤger oder Va ſall des Lehnsherrn(seigneur suvepain). Jeder aber war auf feinem Grund und Boden unumſchraͤnkt, ein kleiner Koͤnig, der natuͤrliche Richter feiner Leibeignen und ſeiner Vaſallen. Jeder lebte von dem Ertrag des Seinigen, die Könige von ihren Allodien oder Do: mainen, wie der Freie von den ſeinigen; Abgaben fanden nur Statt vom Leibeignen an ſeinen Herrn; das Volk, d. h. die Germannen, erhielten alſo Ab— gaben, zahlten aber keine, unbedeutende Geſchenke an Edle und von dieſen an die Fuͤrſten etwa abgerechnet. Der freie Germane hatte gegen den Fuͤrſten weiter keine Verpflichtung, als auf ſeinen Aufruf ihm in den Krieg zu folgen. Nur der Germane führte die Waf— fen; wie haͤtte der verachtete und weichliche Roͤmer, (der Name ſelbſt war zum Schimpf geworden), oder der Provinziale an der Seite ſeiner Sieger kaͤmpfen dürfen? Das ganze Land war das zerſtreute Lager eines ſchlagfertigen Heeres, denn Krieg und Jagd wa— ren die einzigen Beſchaͤftigungen des Germanen. All— gemeine Angelegenheiten wurden in allgemeinen Ver— ſammlungen, zu denen freilich bald nur die Maͤchtigeren ſich einfinden konnten, verhandelt. Nur aus: gezeichnete Talente gaben dem Fuͤrſten Einfluß und Macht, ohne ſie war er nichts. Geordnete, erbliche Thronfolger, und die heutigen Begriffe von Herren und Unterthanen find erſt viel ſpaͤter entſtanden. Ganz auf aͤhnliche Weiſe bildete ſich die Verfaſſung der Geiſt— lichkeit. Die Erzbiſchoͤfe und Biſchoͤfe wurden von den Fuͤrſten ernannt und belehnt, wie Herzöge und Gra— ſen, und mit gleicher Verpflichtung, ſo daß ſie nicht
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