Der zweyte tummelte sich auf dem Boden eines zweyten Fasses. Auch dieser kam mit einem blauen Auge davon. Der Boden küpte zwar in die Höhe, und er fiel hinein, aber er nahm sonst keinen Schaden. Auf der Kupfertafel erblickt man ihn eben fallend, schon bis an die Knie hinab gesunken. Der dritte aber thut einen gefährlichen Fall- Im Hineinkriechen in eine Tonne begriffen, verliert er das Gleichgewicht und stürzt rücklings aus derselben zur Erde. Da die Tonne ziemlich hoch und groß war, so gerieth der Fall übel. Der Knabe zerbrach drey Ribben auf der rechten Seite, und mußte halb todt weggetragen werden. Nur mit großer Mühe und unter schweren Kosten retteten ihm zwar die Aerzte das Leben, aber seine Gesundheit, deren er bisher genossen halte, bekam er nie wieder. Nach beendigter Kur blieb er bucklicht, und nach drey Jahren starb er an der Auszehrung. Das war der Erfolg halsbrechender Sprünge.
Ueberdenkt man die Geschichte genau, so sieht man freylich, daß der Vater der Kinder nicht außer Schuld war. Eltern sollen die Kinder allerdings nicht zu Einsiedlern, sondern zu geselligen Menschen erziehen; allein alle möglichen Ausbrüche eines zügellosen Wesens sollen sie ihnen nicht erlauben. Denn ob es gleich das bekannte Sprüchwort: Frisch gewagt, ist halb gewo nnen, viel Wahres enthält, so muß es doch nie in der Ausübung über die Gebühr ausgedehnt werden. Wer sich muthwillig in Gefahr begicbt, der kommt darinne um, sagt ein zweyter Ausspruch der Alten. Aus beyde hatten Eltern und Kinder Rücksicht nehmen sollen, so würde das Unglück vermieden worden seyn.

