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werksbursche. „Darf ich auch mit für Geld uud gute Worte. Was muß ich geben?" Der Schiffmeistcr, der ein gar lustiger Kumpan war, sagte: „Fünfzehn Kreuzer, wenn ihr in's Schiff wollt sitzen. Wollt ihr aber helfen ziehen, nur sechs. Das Felleisen könnt ihr mir in das Schiff werfen, es hindert euch sonst nur." Der Handwerksbursche fing an zu rechnen: „Fünfzehn Kreuzer — Sechs Kreuzer — Sechs von Fünfzehn bleibt Neun.« Die neun Kreuzer, dachte er, kann ich verdienen. „Wenn's denn erlaubt ist," sagte er, und warf das Felleisen in das Schiff. Hernach schlang er eins von den Seilern über die Achsel und half ziehen, was er nach Leibeskräften vermochte. „Wir kommen eher an Ort und Stelle,« dachte er, „wenn ich nicht laß bin." In Heidelberg aber entrichtete er sechs Kreuzer Fährgeld — für die Erlaubniß mit zu ziehen, und nahm das Felleisen wieder in Empfang.
41. Das Advokaten-Tcstament.
Ein Advokat, der am Ende seines Lebens fast eine Unruhe des Gewissens darüber empfand, daß ihn sein Beruf so reich gemacht hatte, stiftete sein ganzes schönes Ber- mögen in das Narren- oder Tollhaus. Aus Achtung für so manchen verständigen und rechtlichen geneigten Leser, der aus rechter Ueberzeugung und Pflicht in einen Prozeß verwickelt sein kann, will der Hausfreund nicht verrathen, was der Advokat für eine Beruhigung darin gefunden habe. Auch kann sich der Advokat geirrt haben, aber er meinte wenigstens, es sei billig.

