240 Bewohner Europa',?. Bewohner der Insel Sardinien.

wachen über diesen Punkt auf das Eifersüchtigste. Die Männer sind in Sardinien nicht eifersüchtiger, als anderswo, und die Frauen geben ihnen auch im Allgemeinen keine Veranlassung, es zu sein.

Der häusliche Frieden wird selten gestört, und die Glieder der Familien leben in erzväterlicher Eintracht mit einander.

Obgleich auch hier, wie auf Korsika, unglückliche Zwistigkeilen häufig sind, finden dieselben doch höchst selten unter Verwandten Statt, und der Bruder waffnet sich nicht gegen den Bruder, aus Eigennutz. Der Sarde nimmt nur seinem persönlichen Feinde das Leben. Aus Neid und Auf- regung fallen Meuchelmorde vor, deren Veranlassung selten entdeckt wird.

Ein Wort- und Treubruch beim Eheverfprechcn, ein Viehdiebstahl, sind die gewöhnlichen Ursachen zu Zwistigkeiten unter den Landleuten, und be­sonders unter den Hirten. Unter dem wahren oder falschen Verwände, daß sie kein Recht finden, verschaffen sie sich selbst, sobald als möglich Recht. Hat jemand, nach und nach, eine lange Reihe von Meuchelmorden auf sich geladen, muß er sich verberge«, und stzcht deßhalb die dichtesten schattigsten Wälder auf, oder führt zwischen den unzugänglichsten unfruchtbarsten Felsen ein Leben voll Unruhe, welches die Sorge für die eigene Erhaltung noch gefahrvoller macht. Glücklich ist er, wenn er mit Aufopferung seines Wohls und der Habe seiner Verwandten, es dahin bringt, das erbärmliche Dasein noch einige Zeit zu verlängern. Endlich erschöpfen sich aber seine Hilfs­quellen, die Verfolgungen der Gerichte erneuen sich mit wachsendem Eifer, und der Unglückliche, welcher auf Unkosten des Lebens so vieler anderer, das eigene zu retten suchte, der an so vielen Thränen schuld war, endet zu­letzt seine Tage am Galgen, in der vollständigsten Entblößung, unter Her­zensangst und Verzweiflung.

Es ist wahr, daß Beispiele der Art in der Gegenwart nicht so häufig sind, als vor 2 oder 3 Jahrzehenden; doch ist es sehr schwer, den sardischen Bauern, und besonders den Gebirgsbewohnern, begreiflich zu machen, die Angelegenheit den Gerichten zu überlassen, und sich nicht selbst zu rächen, weil sie dadurch die gesellschaftliche Ordnung stören, und nothwendiger Weise dem Gesetze verfallen. Die Leute sind der Meinung, daß sie mit Unrecht von der Justiz verfolgt werden, und daß es derselben nicht zustehe, sich in ihre Angelegenheiten zu mischen. Der Beleidiger, sagen sie, hat den Gerichten nichts gethan, also darf das Gericht ihm auch nichts thun; mich aber hat er beleidigt, also darf und muß nur ich allein mich rächen; wie und wann ich das thue, das geht die Regierungsherren nichts an.

Der Karakter der Bergbewohner und selbst der Banditen ist nicht so