Bewohner Eurvpg's. Die jetzige» Römer. 279

ist viel faules und schleck,tes Gesinde!, das, tzm Mitleid bei den Vorüber­gehenden zu erwecken, sich zuweilen Kinder miethet, und künstlich nach­gemachte Verstümmelungen zeigt. Daß das Elend im Kirchenstaate schreck­lich und allgemein ist, sieht man an den blaßgelbcn Gesichtern der niedern Klasse, besonders bei den Kindern. Das Blut der höheren Stände ist in Rom wunderschön, die saftlose Nahrung des niedern Volkes verdirbt aber jede Blüthe der Schönheit, und man wird versucht, daran zu zweifeln, daß die erdfarbigen Gesichter der Armen unter dem gleichen Breitengrade zur Welt gekommen.

Hinrichtungen sind in Rom nicht selten, und wenn gleich man die Verbrecher schnell vom Leben zum Tode bringt, hat die Ausführung doch etwas Gräßliches. Wenn z. B. »velcke gehenkt werden sollen, wird ein sehr einfacher Galgen so errichtet, daß ein wagrechter Querbalken auf zwei senkrecht eingerammten Pfählen ruht. Auf dem Richtplatze laufen violett und weiß verhüllte Männer, wie Gespenster, herum, tragen vor dem Ge­sichte weißleinene Masken, in welche Löcher zum Sehen und Athmen geschnitten sind, und ein großer, runder Hut hängt ihnen in den Nacken. Sie eilen emsig, mit Büchsen klappernd, hin und her und rufen die Zu­schauer an:gebt den Armen, die heute durch die Hände der Gerechtigkeit sterben, ein Almosen.« Diese Leute gehören zu der edlen Brüderschaft, welche sich blos damit beschäftigt, sich der Verbrecher und ihrer Familien anzunehmen, und können das Gesammelte entweder zu Seelenmessen bestimmen, oder es den Zurückgebliebenen geben. Die, welche erhenkt werden sollen, treten einer nach dem andern vor. Ein Kapuziner betet ihnen heftig vor, läßt sie das Kreuz küssen, und verspricht ihnen Vergebung der Sünden. Darauf zerrt der Henker den Sünder rückwärts, an den Kleidern, auf eine Leiter hinauf, und auf eine andere steigt der betende Priester. Die Schlinge ist schnell am Halse und der arme Sünder wird von der Leiter gestoßen. In demselben Augenblicke springt der Henker dem Unglücklichen auf den Hals und tritt ihm das Genick entzwei. Wenn gleich dies für den Sünder sehr wohlthätig ist, sieht es doch abscheulich aus. So lange der Geistliche glaubt, daß der Gehenkte noch Sinn habe, schreit er ihm in die Ohren. Der Henker läßt sich am Leichname herab, küßt ihn und bittet ihn um Verzeihung. Will, was häufig vorkömmt, ein verstock­ter Sünder nicht beichten, so darf das Urtheil nicht vor dreiundzwanzig Uhr (eine Stunde vor Sonnenuntergang) vollstreckt werden. Am Galgen schneidet man dem Leichname Arme und Beine ab, steckt dieselben in einen Sack, und bangt sie in dem Geburtsorte des Verbrechers und au den