Bewohner Europa'ö. Die Montenegriner. 3V7
Händeln nichts zu thun, und können ohne Gefahr sich allerwärts hinbegeben.
Werden die Familien oder Gemeinden des Kampfes müde, und mischt sich eine dritte Partei vermittelnd ein, so wird öfters eine Aussöhnung zu Stande gebracht. Von beiden Seiten gewählte Richter zählen die beiderseitigen Todten und Verwundeten auf, und berechnen den verursachten Schaden. Die Partei, welche im Nachtheile ist, muß die andere durch Geld entschädigen. Ein Kopf pflegt rar Dukaten, vier Zwanzigkreuzerstücke und einen Para zu kosten. Der Para wird entzweigeschnitten, und die Hälfte desselben an den Friedensvertrag angebunden. Eine abgehauene Hand, ein eingebüßter Fuß, oder eine andere Wunde, durch welche der Empfänger zum Krüppel geworden, kostet halb so viel als ein Kopf. Kleinere Verletzungen sind wohlfeiler. Bei solchen Unterhandlungen suchen die Parteien ihre Angelegenheiten mit der kaltblütigsten Beredsamkeit zu vertheidigen, und es ist auffallend, daß bei einer Versammlung von Hunderten der Sprechende nie gestört wird. Nachdem er seine Rede geendigt,
und er von der Gegenpartei gefragt worden ist, ob er alles zu Sagende
vorgebracht habe, beginnt jemand aus dieser zu sprechen. Vorgefallenes aus alter langstvergeffener Zeit her, wird in solchen Fällen zur Sprache gebracht.
Was sich nicht erweisen läßt, muß durch einen Eid bekräftigt werden. Die, welche schwören sollen, setzen sich der Reihe nach in der Kirche nieder, während die Gegenpartei stehen bleibt, und ein guter Redner aus ihrer Mitte, mit dem Kreuze in der Hand, vortritt, und dasselbe, wenn er es geküßt, gegen die Sitzenden hält. Diese verwünscht er nun, im Falle daß sie Unrecht haben, etwa auf folgende Weise: Gott möge geben, daß sie
ihre Kinder nicht groß sehen, daß ihr Same in der Erde, die Frucht in
ihrem Viehe, die Kinder in den Müttern zu Stein werden, daß sie nie Glück haben mögen, und stets das Unglück sie verfolge, daß der Aussatz sie alle bei lebendigem Leibe verzehre, damit ein jeder vor ihnen fliehe. Bei jedem dieser Sätze ruft die sitzende schwörende Partei: Amen! Die Widerpartei hat nicht nur das Recht, zu bestimmen, wie viel, sondern auch, welche Leute schwören müssen, und zuweilen verlangt sie, daß die Altern eine Anzahl Kinder mitbringen und neben sich setzen sollen. Damit niemand auf bloße Aussagen Anderer hin schwöre, werden die, auf deren Angaben man sich stützt, in die Kirche geführt, und es wird ihnen daselbst angezeigt, daß jetzt geschworen werden soll, ihnen die Wichtigkeit des Eides
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