Hat der Bauer weniger, als neun Lämmer, muß er der Herrschaft von jedem Lamme vier Kreuzer, und für jedes junge Zicklein drei Kreuzer geben. Für den Bienenstock werden sechs Kreuzer entrichtet; auch von Flachs und Hanf wird ein Neuntel abgegeben. Diesen drückenden, durch das Gesetz geheiligten Obliegenheiten werden noch viele ungesetzliche hinzugefügt, und dennoch sagen diese Menschen, daß ste frei seien. Die ganze Freiheit des nngarischen Bauern besteht darin, hinzugehen, wohin er will, wenn es der Grundherr erlaubt, kein Eigenthum im wahren Sinne des Wortes zu haben, und kein persönliches Recht zu besitzen. Für diese Vortheile darf er mit dem Bürger alle ordentlichen Staatslasten tragen, die Steuern zahlen, und das Militär verpflegen.
Gerechtigkeitspflege.
Die Grausamkeit im ungarischen Volkskarakter spricht sich auch in der Bestrafung der Verbrechen aus. Früher spießte man die Räuber, jetzt henkt man Diebe und Straßenräuber, wenn sie nicht adelig sind. Mörder, Brandstifter und Edelleute haben das Vorrecht, enthauptet zu werden. Der zum Tode Verurtheilte wird drei Tage vor seiner Hinrichtung gut genährt, und erhält den Abend ror derselben, wenn er enthauptet wird, einen gebratenen Kapaunen ohne Kopf; wenn er durch den Strang sterben soll, einen gebratenen Kapaunen mit Kopf, um dessen Hals ein Bindfaden gebunden ist. Vor der Hinrichtung geht der Scharfrichter zum Verbrecher, und bittet ihn um Verzeihung, daß er seine Schuldigkeit zu thun verpflichtet sei. Dabei mag gelegentlich bemerkt werden, daß die Scharfrichter in
414 Bewohner Eurvpa's. Die Ungarn.
jeder ganze Bauer muß seinem Herrn jährlich entweder 2 Hühner, 2 Kapaunen, 19 Eier und eine halbe Maß Butter, oder 48 Kreuzer geben, und außerdem müssen drei Bauern zusammen im Jahre ein Kalb oder ifl. rokr. entrichten. Von allen Gewächsen des Bodens, mit Ausnahme derer, welche im Hausgarten gezogen werden, muß der Bauer den neunten Theil abgeben; ebenso von den Lämmern, den jungen Ziegen und den Bienenstöcken.
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Ungarn für unehrlich gelten. Hat der Scharfrichter das Urtheil vollzogen, so sammelt er Geld ein, damit man Seelenmessen davon für den Hingerichteten lesen kann. Die Körper der Erhängten bleiben so lang am Galgen, bis sie von selbst herunterfallen, was zuweilen erst nach einigen Jahren geschieht. So kann man an manchen Galgen mehre halb vermoderte Leichname, von Raben umkreist und zerfleischt, in der Luft baumeln sehen.
Für geringe Vergehen hat man den Deres, eine zum Prügeln sehr gut eingerichtete Bank, in welche man den Kopf und die Füße klemmt,

