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Bon der Kriegsschule.
im Namen ihres Sohnes oder Pfleglings im Falle des verschuldeten oder freiwilligen Austritts ausdrücklich zur Bezahlung der Erziehungskosten verpflichten, welche dem Staat zu ersetzen sind und für jedes in der Kriegsschule zugebrachte Jahr 200 fl. betragen.
Nur im Falle der Austritt aus der untern Abtheilung erfolgt, sind keine Erziehungskosten zu ersetzen.
Bei sämmtlichen vorgenannten Urkunden ist die Unterschrift des Betreffenden und bei einem Pfleger dessen Bestellung als solcher amtlich zu beglaubigen.
Bei den Urkunden ck und e ist außerdem die amtliche Bestätigung erforderlich, daß die Vermögens-Umstände der sich Verpflichtenden die Einhaltung der übernommenen Verbindlichkeit ermöglichen.
8. 7.
Durch die Aushebung Zugewachsene, welche die Offizierslaufbahn betreten wollen, können in die obere Abtheilung der K. Kriegsschule ausgenommen werden, wenn sie den an sie zu stellenden Bedingungen, welche durch Korpsbesehl bekannt gemacht werden, entsprechen.
8 . 8 .
Die Prüfung zur Aufnahme in die K. Kriegsschule erstreckt sich nach Gegenstand und Maaß über:
1) Religion:
Uebersichtliche Kenntniß der biblischen Bücher
und der darin enthaltenen Glaubens- und Sit-
tenlehre.
Die Prüfung geschieht nach Confessionen.
2) Mathematik: a) Arithmetik:
die 4 Grundoperationen mit ganzen und gebrochenen Zahlen,
Lehre vom Gegensatz der Zahlen,
„ von der allgemeinen Zahlen-Verbindung oder der Rechnung mit Polynomen,
„ von den einfachen Gleichungen,

