Bon der Loosziehung.
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von einander zu unterscheidende Halbkugeln vorhanden sein, ans deren Durchschnittsfläche die den Zahlen der Vertiefungen entsprechenden Loosnummern von 1 an deutlich, aber so geschrieben sein, daß mit dein feinsten Gefühl eine Unebenheit nicht wahrgenommen werden kann;
3) in die Vertiefungen der Tafel werden vor der Ziehung nt ununterbrochener Nurnrnernsolge so viele Halbkugeln eingesetzt, als Ziehungspflichtige vorhanden sind. Besteht z. B. die Zahl der Letzteren aus 200, so müssen die Vertiefungen auf der Tafel von Zahl 1 bis 200 einschließlich mit eben so viel Looskugeln von Nro. 1 bis 200 ausgefüllt werden;
4) zu Vermeidung jebeit Jrrthmns ist unmittelbar vor dem Beginnen der Ziehung die Anzahl der eingesetzten Looskngeln mit der Zahl der zum Loosen bestinnnten Mannschaft unter controlirender Mitwirkung des Amtsversammlnngs-Aktnars, nochmals genau zu vergleichen;
5) von den anwesenden Ortsvorstehern werden zwei besonders bestellt, wovon der eine die Looskugeln abliest, und der aridere einen kleinen, oben mit einem Zuge versehenen Sack hält, in welche der Oberamtmann die Looskugeln selbst einzuznhlen hat;
6) so oft zehn Looskngeln eingelegt sind, wird der Sack gerüttelt:
7) hieraus treten die Militärpflichtigen oder deren Stellvertreter der Reihe nach, wie Jeder einzeln aufgernfen worden, zwischen die beiden Urknnds- personen, und ziehen aus dem von der zweiten Urkundsperson am obern Ende gehaltenen Sack, der nur so weit geöffuet werden darf, daß gerade die Hand eingebracht werden kann, nnb jeder Versuch, einen Blick in den Sack zu werfen, unmöglich gemacht wird, eine Looskugel;
8) nach jeden! Herausnehmen einer Nummer werden die zurückgebliebenen Looskugeln auf's Neue gerüttelt, auch ist keinen! Ziehenden zu verwehreu, den zugehaltenen Sack selbst zu rütteln, ehe er zieht;

