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Bon der Contingemsbildung.

treffende Militärpflichtige, der einstweilen als tüchtig anzunehmen ist, sogleich nach beendigter Musterung mit einer Marschroute und genauem Signalement an den Oberrekrutirungsrath eingeschickt werden, damit über ihn definitiv erkannt werde.

Diese Maßregel erstreckt sich nur auf solche Mili­tärpflichtige, die voraussichtlich in die Contingents- grenze oder in die Reihe der zu den Waffenübungen bezeichnten Landwehrpflichtigen fallen.

Fertigung eines summarischen Auszugs aus den Bisitationslisten durch die Militärärzte. (§. 102 der Justr.)

Rach beendigtem Musternngsgeschäft hat der Mili­tärarzt ans der Visitationsliste einen Auszug über die bei der Musterung wahrgenommenen Gebrechen und deren Grad, in Folge deren unbedingte oder bedingte Untüchtigkeit ausgesprochen wird, aber ohne Nennung eines Namens, jedoch mit Angabe der Loosnumnier, zu fertigen, und nach der Rückkehr in die Garnison an den Oberrekrutirungsrath einzusenden.

Von der Bildung der Bezirks-Contingentc.

Vorläufige Bildung der Coutiugcute. iArt. 54 und 55 des K.-D.-G. §. 55, 127, 128 und 129 der Justr.)

Unmittelbar nach der Musterung versammelt sich der Bezirksrekrutirungsrath, theils um die in der ersten Sitzung unerledigt gebliebenen oder innerhalb der von da an lausenden dreitägigen Frist noch ange­meldeten Besreiungs- und Zurückstellungsansprüche zu erledigen, theils um das Contingent vorläufig auszu­scheiden und die Loosnummer auszumitteln, bis zu welcher sich das Contingent vorläufig erstreckt.

Uni die vorläufige Grenze des Contingents zu be­stimmen, werden mit Uebergehnng

der wegen Familienverhältnissen Zurückgestellten,

zur nächsten Jahresmusterung Verwiesenen,

Befreiten,

als untauglich Ausgeschiedenen, und