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Da trat der bei dem Verhöre anwesende Canonicus Spital vor und donnerte ihm zu: „Du bist ein Lügner!"
Kozubsky schwieg bestürzt und schlug die Augen nieder.
Spital aber erklärte nun, daß der Bischof Galacky bereits sieben Jahre in Krakau sei, aber keine Kenntniß von der Einsperrung der Barbara Ubryk gehabt habe; es sei ihm zwar gemeldet worden, daß eine geistig gestörte Nonne vorhanden sei, aber er habe zugleich die Versicherung erhalten, sie befinde sich in guter, ihrem Zustande ganz angemessener Verpflegung und diesen Angaben habe er geglaubt und dabei Beruhigung gefaßt, späterhin aber sei dieser Angelegenheit gar nicht mehr Erwähnung geschehen. Auch der Beichtvater wurde scharf in's Verhör genommen, suchte sich aber so gut als möglich aus der Schlinge zu ziehen. Er wollte behaupten, daß er die wahnsinnige Nonne nie gesehen, wenn er gleich von ihrem Dasein gewußt, sein Amt sei allein gewesen, die gottesdienstlichen Handlungen in der Kirche zu leiten, den Nonnen die Beichte abzunehmen, ihnen die Absolution zu ertheilen und die Hostien auszutheilen, bei einer Wahnsinnigen aber habe er keine jolche Haridlung vornehmen können, da die kirchlichen Regeln dergleichen verbieten, und somit habe er dieselbe auch nicht gekannt. Der Klosterarzt, Doktor Wrablewsky, auf dem eine sehr schwere Anklage siel, konnte nicht vernommen werden, da er sich in einem entfernten Bade befand, statt seiner sungirte einstweilen der Doctor Vobrzynsky als Klosterarzt und dieser wurde vernommen. Bobrzynsky gab an, er sei zwar, wenn sein College Doctor Wrablewsky krank oder verreist gewesen, von demselben stets ersucht worden, dessen Stelle als Klosterarzt einstweilen zu vertreten und er habe dieses auch gethan, allein von der Wahnsinnigen habe ihm der College nichts gesagt, und auch die Nonnen hätten dieselbe nie gegen ihn erwähnt, so habe er die Kranke nie gesehen, nicht einmal von ihr gewußt.
Aus der Vernehmung der Nonnen, die im Kloster stattfand, ging hervor, daß diese Aussage des Arztes vollkonrmen begründet war, indem den Nonnen in dieser Sache strenges Schweigen gegen alle nicht unmittelbar dem Kloster angehörigen Personen in dieser Sache, wie überhaupt über Vorfälle im Kloster, auferlegt war. Aus dieser Vernehmung ging ferner hervor, daß man schon seit länger als fünf Jahren keinen Arzt mehr zu der Kranken gelassen, und sie somit ohne alle und jede ärztliche Hilfe geblieben war.

