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in seiner gerechten Empörung. Schließlich kündigte der Bischof den Nonnen Untersuchung und Bestrafung durch das geistliche Gericht an.
Hier aber erklärte der Staatsanwalt, daß er der Untersuchung der Sache durch das geistliche Gericht nicht in den Weg treten wolle, so wenig wie die Zuerkennung kirchlicher Strafen über Die, so sich solchen Vergehens schultig gemacht, daß dieses aber dem Vorgehen des weltlichen Gerichts keinerlei Hindernisse bereiten könne, die Sache sei Criminalsache, müsse als widerrechtliche Entziehung der persönlichen Freiheit unter sehr erschwerenden Umstanden betrachtet und als solche auch abgeurtheilt werden, und zwar vor dem Criminalgericht. Zugleich versicherte der Staatsanwalt, daß er sofort dem Justizministerium in Wien über die Sache Bericht erstatten und weitere Instructionen einholen werde. Dem Bischöfe konnte Dieses nun allerdings nicht lieb sein, denn er sah voraus, daß die Angelegenheit durch das gerichtliche Einschreiten die größte Oeffentlichkeit erreichen und die Runde durch die halbe Welt machen würde, jedenfalls nicht zum Vortheile der katholischen Kirche und noch weniger zum Vortheile des Klosierwefens, aber er vermochte Dieses nicht mehr zu ändern und mußte sich seufzend in das Unvermeidliche ergeben. Die Gerichtscommission nahm in Gegenwart des Bischofs noch ein genaues Protokoll über den Zustand auf, in welchem die unglückliche Barbara gefunden worden, sowie über den Zustand der Zelle, in der man sie gefunden und der Bischof wurde dann veranlaßt, dieses Protokoll mit zu unterzeichnen. Die Commision entfernte sich nun, unterließ es aber befremdlicher Weife, die Zelle, in welcher sie die wahnsinnige Nonne gefunden, zu versiegeln, sowie sie auch unterließ, die Nonnen in ihren Zellen zu halten und jede dann einzeln über diese Sache zu verhören, wo gewiß noch Manches an das Tageslicht gekommen und diese Vernachlässigungen wurden nachher von dem Justizministerium streng gerügt.
Am nächsten Tage begannen die Verhöre wieder, der Prior des Karmeliterklostcrs, der zugleich Vorstand des Klosters der barfüßigen Karmeliterinnen war, Julian Kozubsky, der Nachfolger des edlen Klugier, diesem aber im Character sehr unähnlich, wurde vorgeladen. Kozubsky sagte aus, daß die irrsinnige Nonne von den Aerzten für unheilbar- erklärt und auf ihr Anrathen eingesperrt worden sei, die Einsperrung sei übrigens mit Vorwissen und auf Billigung des geistlichen Gerichts geschehen.

