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förmliche Aufforderung an Dorothe von Seiten des Sachwalters des Verstorbenen, der Eröffnung des Testa­mentes beizuwohnen.

Als Stellvertreter seines Weibes erschien Justus am bestimmten Tage in der Wohnung des Verstorbe­nen. Lachende Erben, größtentheils arme Leute, waren aus der Ferne gekommen, und sahen gespannt dem ent­scheidenden Augenblick entgegen. Auch Leute aus der Stadt, die mit dem Gerst in Verkehr gestanden, oder in seinen Diensten gewesen waren, hatten sich einge­funden. Zuletzt drängte sich noch ein Weib herein, blaß und in ärmlicher Kleidung. Sie führte ein Kind an der Hand, und eins trug sie auf dem Arm. Man wußte nicht, wo sie her kam, noch welche Ansprüche sie an den Verstorbenen habe.

Das Testament wurde den Anwesenden als un­verletzt gezeigt und dann geöffnet. Es war von neuem Datum, und von dem Verstorbenen an die Stelle eines älteren gesetzt worden, das damit seine Gültigkeit ver­loren hatte. Die Verwandten waren in demselben mit kleinen Summen bedacht, und an ihren Gesichtern sah man deutlich die Täuschung. Auch seine Dienstboten, namentlich der Knecht, der ihm zuletzt gedient und je­nen Unfall mit ihm erlitten hatte, erhielt einen an­ständigen Jahrgehalt. Alles Uebrige, eine sehr bedeu­tende Summe, war zwischen Justus Ehefrau und einem gewissen Felir Fleck, Sohn von Johannes Fleck, den Keiner der Anwesenden kannte, getheilt.

Wer der Felir Fleck gewesen sey, darüber hat man nie etwas Zuverlässiges erfahren. Viele hielten ihn für einen natürlichen Sohn des Verstorbenen. Der Felir Fleck kam und nahm, da seine Papiere in Ordnung