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waren, später die Erbschaft ohne Widerrede in Empfang.
Das Testament war verlesen, und Stille herrschte im Gemach; Jeder gab sich seinen Betrachtungen hin; Keiner schien ganz befriedigt. Da trat mit tiefer Blässe auf dem Angesicht das Weib mit den beiden Kindern vor den Tisch des Richters, wollte reden, aber die Zunge versagte ihr den Dienst. Unter großer Anstrengung fragte sie endlich den Richter, ob kein Nachtrag zum Testamente vorhanden sey? Als das verneint wurde, bedeckte sie mit beiden Händen das Angesicht, und weinte laut und rief: „Kann auch ein Mensch so grausam seyn, daß er sein eigen Fleisch und Blut vergesse und verläugne! Doch was klag' ich, und wer erbarmt sich mein! Kommt, meine Kinder, ihr sollt nicht wissen, wer euer Vater war!"
Damit wollte sie zur Thüre hinaus. Aber Justus faßte sie freundlich bei der Hand, trat zum Tische des Richters, und sprach mit lauter Stimme: „Das Geld, das nach dem Willen des Rath Gerst meiner Frau, Dorothea, ge- bornen Kunz, vermacht ward, gehört von Gott und Rechtswegen ihr. Warum? das wußte der Verstorbene und ich weiß es auch, aber Niemand soll's erfahren. Ehe ich herging, gab mir mein Weib Vollmacht, mit der Erbschaft zu thun, was ich für recht erkennen würde; „ denn in meine Hände, sprach sie, soll kein Pfennig kommen von diesem Gelde, denn es ist unrein durch Blut und Thränen." Hier steht des Gerst Weib, und da sind seine Kinder; nehmt denn, Herr Richter, Folgendes von mir zu Protocoll: „Ich Jakob Konrad Justus, Schulmeister zum Veitsberg, erkläre kraft und in Vollmacht meines Eheweibes, Dorothea, geborener Kunz,

