In den öffentlichen Schulen sind, besondere Ermächtigungen deS Ministeriums des Kultus und Unterrichtes ausgenommen, nur die vorgeschriebenen, mit dem Stämpel des Schulbücher-Verlages versehenen Bücher zu verwenden, auch dürfen diese Bücher nicht gegen höhere als die ans dem Titelblatte angegebenen Preise verkauft werden. '

