In den öffentlichen Schulen sind, besondere Ermächtigungen deS Ministeriums des Kultus und Unterrichtes ausgenommen, nur die vorgeschrie­benen, mit dem Stämpel des Schulbücher-Ver­lages versehenen Bücher zu verwenden, auch dürfen diese Bücher nicht gegen höhere als die ans dem Titelblatte angegebenen Preise ver­kauft werden. '