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Vierter T h e i l.

Von den Baurissen.

§. 206 .

Säet Verfertigung der Nisse, welche zuver­lässig und brauchbar werden sollen, sind fol­gende Regeln zu beobachten:

1. Alle Linien sollen genau und dünn, anfangs mit Neißblei und dann mit Tusch gezogen werden.

2. Die Theile, besonders beim Zeichnen der Säulen, sollen vom Maßstabe nicht einzeln, sondern mehrere zugleich genom­men werden, damit man sie desto ge­nauer auf das Papier auftragen kann.

3. Alle Theile, besonders jene, die aus verschiedenen Stücken zusammen gcsetzet sind, sollen nach dem Maßstabe und nach ihrer wahren Lage, sie mag paral­lel oder wie immer beschaffen seyn, ge­nau mit allem Fleißc gezeichnet werden.

4. Licht und Schatten sollen richtig und am gehörigen Orte angebracht werden.

* 5. Zu jedem Theile soll man die schickliche und wohl zugerichtete Farbe gebrauchen.

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