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Dritter Th eil.
Von dem, was 'zur Schönheit der Ge- bäude gehöret.
§. 163 .
Äei Gebäuden muß die wahre und wesentliche Schönheit, als die Haupteigenschast derselben, von der zufälligen oder scheinbaren wohl unterschieden werden. Die wesentliche Schönheit beruht auf der Symmetrie (dem Gleichmaße, Ebenmaße) und auf der Eurythmie (dem Schönmaße, der Wohlgereimtheit). Die Symmetrie besteht Ln der vollkommenen Gleichheit und Uebereinstimmung der Seiten (in Bezug auf Größe, Gestalt, Ort, Verzierung u. dgl.) bei einer durch die Mitte gezogenen vertikalen Geraden. Hierdurch wird demjenigen Theile des Gebäudes, welcher mit einem Blicke übersehen werden kann (außerdem aber der Abwechslung wegen nicht Statt hat), ein angenehmes, einfaches und ungekünsteltes Ansehen gegeben. Die Euryth- j wie ist ein übereinstimmendes, gefälliges ! und zweckmäßiges Maß, welches die Theile j an sich selbst untereinander und gegen das j

