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Dritter Th eil.

Von dem, was 'zur Schönheit der Ge- bäude gehöret.

§. 163 .

Äei Gebäuden muß die wahre und wesent­liche Schönheit, als die Haupteigenschast der­selben, von der zufälligen oder scheinbaren wohl unterschieden werden. Die wesentliche Schön­heit beruht auf der Symmetrie (dem Gleich­maße, Ebenmaße) und auf der Eurythmie (dem Schönmaße, der Wohlgereimtheit). Die Symmetrie besteht Ln der vollkommenen Gleich­heit und Uebereinstimmung der Seiten (in Be­zug auf Größe, Gestalt, Ort, Verzierung u. dgl.) bei einer durch die Mitte gezogenen verti­kalen Geraden. Hierdurch wird demjenigen Theile des Gebäudes, welcher mit einem Blicke übersehen werden kann (außerdem aber der Abwechslung wegen nicht Statt hat), ein angenehmes, einfaches und unge­künsteltes Ansehen gegeben. Die Euryth- j wie ist ein übereinstimmendes, gefälliges ! und zweckmäßiges Maß, welches die Theile j an sich selbst untereinander und gegen das j