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T $: 28.

Damit der Grundbau überall gleich fest werde, soll 1. jede Lage nach der Grund­wage'geebnet seyn; die Grundmauer muß zu gleicher Zeit durchaus gleich aus der Erde steigen, so, daß nicht etwa ein Theil dersel­ben zurück bleibe, da indessen der andere schon in die Höhe geführt ist. 2. Die erste Lage soll aus großen Steinen, deren größte ebene Fläche auf das Beet zu liegen kommt, bestehen, und wol zusammengefügt »werden, besonders sollen an den Ecken die härtesten und größten zu liegen kommen. 3. Man fahre mit den Lagen aus den Ziegeln oder aus ganzen Steinen fort. Denn die Ziegel werden durch die Feuchtigkeit unter der Erde leicht verderbet. Die Steine müssen nicht aufs Gerathewohl untereinander hineinge­worfen , 'sondern genau und enge vereiniget werden, damit nicht die leeren Zwischen­räume in dem Steine einen Bruch verursachen, oder der unmäßig dazwischen geworfene Mör­tel in der Zeit weiche, und dadurch veran­lasse, daß auch der Stein weiche, und das Ge­bäude sich endlich spalte. 4. Bei wektschichtigen und schweren Gebäuden muß der Grund­bau mit Strebepfeilern abc,I. Tal*. I.Fig. Fig. 1» befestiget werden. Dieses geschieht auch, wenn die Erde gegen die Mauer drücket; und

dann ist der Abstand dieser Pfeiler von ein-

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