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von der Lage, Gestalt, Einteilung und dem Gebrauche ab. Die Regeln der Bequemlich­keit sind folgende:

1. Die Gebäude sollen in einer gesunden Gegend angelegt werden.

2. Sie sollen mit genügsamem Lichte er­hellet seyn.

3. Sie sollen mit Oeffnungen und verschie­denen Luftlöchern versehen seyn.

4. Alle ihre Theile sollen eine ungezwun­gene, leichte Verbindung und Gemein­schaft haben.

5. Deren Eintheilung, Größe und Gestalt soll der Beschaffenheit, der Anzahl und dem Gebrauche der Einwohner ange- meffen seyn.

§. 74.

Zur richtigen Einsicht und Anwendung dieser allgemeinen Regeln ist es nöthig, daß von der Lage und den Haupttheilen des Ge­bäudes in den folgenden Hauptstücken be­sonders gehandelt werde.

Erstes Hauptstüek.

,, Von der Lage des Gebäudes.

§. 75.

Gute und reine Luft ist nicht nur der Ge­sundheit der Einwohner, sondern auch den