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gemeinschaftlichen Mauer ständen, besonders wenn sie nicht zu gleicher Zeit zu Heizen wären.
§. 117 .
Man vereiniget die Schornsteine, damit man Platz gewinne. Daß man sie aber stark bauen, alles Holz davon entfernen, nur Ziegel und solche Steine dazu gebrauchen soll, welche dem Feuer widerstehen, erhellet aus dem Obengesagten.
Sechstes Haupt stück.
Von der Eintheilung der Gebäude.
8 . 118 .
Es gibt überhaupt Privat-Gebäude (bürgerliche) und öffentliche Gebäude; zu jenen' gehören die Wohnhäuser in Städten und auf dem Lande, die für gemeine, mittlere und ansehnliche Personen bestimmt sind; dann die Gebäude für Kaufleute, Gelehrte, Künstler, Handwerker, Gastwirthe, Land- wirthe, Bauern rc. Hierbei finden sich allerhand Nebengebäude, als: Ställe für verschiedene Thiere, Schoppen, Gewölbe, Magazine, Waschhäuser, Scheuern, Gebäude und Wasserwerke rc. Zu den öffentlichen Ge-

