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die Wände so gut als das Dach vor Feuer ' sicher seyn, welches von außen zünden könnte.
,K. 150.
. .• Wer Wirtschaftsgebäude wol angeben will, muß zuerst wissen, wie viel Raum nach 1 der Bestimmung deS Gebäudes erforderlich sei. Er muß die Eintheilung der Absicht gemäß zu machen wissen.
§. 151.
Beim Anlegen der Scheuern muß man beiläufig wissen, wie viel Getreide das Gut in den besten Jahren zu tragen pfleget, und wie viel dieses Getreide an Schacht- oder Kubikfuß betrage. Nachstehende Tafel kann 'dazu dienen, um den körperlichen Inhalt zu berechnen, den eine gegebene Anzahl von ' Schocken jeder Getreideart fordert.
Wintergetreide.
Es beträgt ein Schock,Garben von
Weizen- 320 Schachtfuß.
Rocken — —- 360 —
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‘ Sommergetreide. ,
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•ö l> Geisten- 240 —
.2 Häfer-280 —

