Die Höhe und Hervorragung aller einzel­nen Theile einer Ordnung besteht im Verhält­nisse mit der Säule, folglich auch mit dem Durchmesser des unverjüngten Säulenschaf­tes; daher wird dessen Hälfte (der Halbmes­ser) zum Maßftabe der Säulenordnung ange­lt- 51. nommen, und heißt der Model. (Fig. 51.

A. B. A.B.) Das Verhältniß bleibt immer eben das­selbe; die Größe des Models'aber ist verän­derlich , und wird alle Mal durch den Durch­messer des unverjüngten Säulenschaftes, der Durchmesser selbst aber durch die Höhe der Säule oder Säulenordnung bestimmt. Di- gnola theilt den Model bei der toskanischen und dorischen Ordnung in 12, bei den übri­gen Ordnungen aber in 18 Theilchen oder ParteS. Diese Eintheilung ist den Eigenschaf­ten jeder Ordnung sehr angemessen.

§. 169.

Ueber die Bauart der Ordnungen stnd die Baumeister uneinig. Die Bauarten des Pa- ladio und Vignola haben doch in der Aus­übung fast immer den Vorzug. Vignola'sBau- .art ist »eff den vornehmsten Baumeistern und Akademien angenommen worden. Nach seinem Grundsätze hat das Gebälk immer ein Viertel und der Säulenstuhl ein Drittel der Säulen­länge. Nach dieser Bestimmung ist der Model