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sehnlichsten, etwas hervorspringenden Theile (über Risalite) des Gebäudes gesetzet.
Das Feld stehet senkrecht auf der Mauer oder auf dem Friese des darunter befindlichen Gebälkes, und macht mit derselben gleichsam ein Stück aus, weil beide in einer Ebene liegen, und nur durch den Kranz oder das Hauptgesims, (bei welchem aber die Glieder über der Kranzleiste wegbleiben müffen) von einander getrennt werden. Die Höhe des Feldes ist besser f, höchstens { seiner Länge. Es kann mit einem Gemälde oder mit halb erhabener Arbeit (Lusreliek) gezieret werden. Das obere Gesims oder die Schenkel des Frontons sind dem Hauptgesimse des Gebäudes ganz gleich, und nehmen also auch die Sparrenköpfe, Zahnschnitte u. f. f. an, doch so, daß diese abwärts gerichtet sind, und daß die Achsen der obern über den unteren stehen. Die runden Frontons sind nicht so gut als die dreieckigen; die abgebrochenen, die geschweiften, die am Ende schneckenförmigen und die übereinander gesetzten sind fehlerhaft. Ueber die Ecken des Frontons können auch Bildstühle gesetzt werden, um Statuen, Gefäße u. dgl- darauf zu stellen.
§. 189 .
Bilderblinden (Nischen) sind halb zirkelförmige Vertiefungen in der Mauer, die sich oben mit einem halben Kugelgewölbe endigen.

