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Länge von drei Fuß übertrage man aus F in c und aus E in c, um die halbe Thür anzuzeigen. Hernach nehme man zugleich den Schaft von 5 Fuß, mithin 8 Fuß von 2 bis in e auf, und trage sie von F in c und von E in c auf, und so fort. Die Fenster deutet man mit einem hinausgetupften, die Thüren aber mit einem hinein getupften Halbzirkel an.
§. 209.
Die Zwischenmauern anzuzeigen, werden die Schäfte 1 o in n entweder in der Mitte durch senkrechte Linien 1 h, o g, mi, nk oder so getheilet, daß sie im Zimmer gleich breit werden.
§ 210 . %
Wird nun die Länge des Gebäudes gegeben, so findet man die Anzahl, Lage und Breite der Thüren, Fenster und Schäfte auf folgende Art: Man nehme nach Belieben die Breiten dieser Theile an, hernach ziehe man die zwei Eckschäste und ein Fenster von der gegebenen ganzen Länge ab, das Uebrige zer- theile man durch die zusammengesetzte Breite eines Fensters und Schaftes, und die Theil- zahl wird die Anzahl der Fenster und Mittelschäfte anzeigen. Damit die Zahl der Fenster im obern Stockwerke ungerade, und also die Thür im Unterstocke in der Mitte sei, muß die Theilzahl gerade seyn, und folglich der

