135

Länge von drei Fuß übertrage man aus F in c und aus E in c, um die halbe Thür anzuzeigen. Hernach nehme man zugleich den Schaft von 5 Fuß, mithin 8 Fuß von 2 bis in e auf, und trage sie von F in c und von E in c auf, und so fort. Die Fenster deutet man mit einem hinausgetupften, die Thüren aber mit einem hinein getupften Halbzirkel an.

§. 209.

Die Zwischenmauern anzuzeigen, wer­den die Schäfte 1 o in n entweder in der Mitte durch senkrechte Linien 1 h, o g, mi, nk oder so getheilet, daß sie im Zim­mer gleich breit werden.

§ 210 . %

Wird nun die Länge des Gebäudes gege­ben, so findet man die Anzahl, Lage und Breite der Thüren, Fenster und Schäfte auf fol­gende Art: Man nehme nach Belieben die Breiten dieser Theile an, hernach ziehe man die zwei Eckschäste und ein Fenster von der gegebenen ganzen Länge ab, das Uebrige zer- theile man durch die zusammengesetzte Breite eines Fensters und Schaftes, und die Theil- zahl wird die Anzahl der Fenster und Mittel­schäfte anzeigen. Damit die Zahl der Fenster im obern Stockwerke ungerade, und also die Thür im Unterstocke in der Mitte sei, muß die Theilzahl gerade seyn, und folglich der