173
§. 253.
Die Berechnung der nöthigen Materialien geschieht nach den Gesetzen der Körperberechnung. Anfangs berechnet man den Inhalt der Mauer, welcher gemein, eingezogen, ge- schmieget, abhängig, viereckig oder rund seyn kann. Diesen körperlichen Inhalt der gemeinen Mauer findet man, wenn man die Grundflä-' che mit der Höhe vervielfältiget. Die in verschiedenen Geschossen eingezogenen Mauern berechnet man als eben so viele besondere Mauern.
Eine geschmiegte Mauer bezeichnet man Fig.
72, wenn man die Hälfte von AB und DC Fig. 72. oder den Durchschnitt m n durch die Breite AD, und hernach durch die Höhe der Mauer vervielfältiget.
Eine auf allen Seiten abhängige Mauer, z. B. eine Grundmauer, ist eine gestützte Pyramide, und folglich ist fie gleich einem Drittel der Höhe, vervielfältiget durch die Grundfläche, wovon man aber den abgestutztcn Theil abzieht.
Ist die Mauer auf zwei Seiten abhängig, so wird Fig. 72. die Hälfte der unter- Fig. 72.. ften und obersten Breite EB und FC durch die Höhe AD, und hernach durch die Länge der Mauer vervielfältiget. Bei den runden wird Fig. 74- die Ringfläche AD durch den Fig. 74.. halben Mittclumkreis HQ gesucht, und durch die Höhe vervielfältiget.

