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müssen nämlich die Ackerbeete umgesetzt oder auseinandergeschlagen werden, so daß bei jedem späteren Pflügen die Ausackerfurche dahin kommt, wo früher der Mittelrücken des Beetes war und umgekehrt. Gibt man dem Acker die letzte Pflugfurche, so pflügt man gern zusammen.

Das Brachen.

Verschieden von den im Vorstehenden angegeben Regeln hin­sichtlich der Zahl der Pflugarten ist das Pflügen der Brache. Unter Brache versteht man denjenigen Zustand des Ackers, in welchem derselbe ein oder mehre Jahre nicht zum Fruchtbau verwendet, sondern während dieser Zeit häufig bearbeitet wird. Man unterscheidet die grüne und die schwarze Brache. Die grüne Brache besteht darin, daß man den Hcker bis in die Mitte des Sommers zur Weide liegen läßt und ihm dann schnell hinter einander drei Psiugarten gibt. Es ist wohl leicht einzusehen, daß diese Art der Brache nichts für sich hat, indem durch sie die Hauptzwecke des Brachens, Lockerung und Reinigung des Bodens, nur zum geringsten Theile erreicht werden. Wird überhaupt das Brachen für nothwendig befunden, so soll man die schwarze Brache anwenden. Dieselbe besteht darin, daß man dem Boden schon im Herbst vor dem Brachjahre die erste flache Pflugfurche gibt. Diese erste Pflugfurche bezeichnet man mit dem Namen Stürzen. Das Feld bleibt nun in rauher Furche bis zum April liegen, wo man die zweite, tiefe Pflugart anwendet, welche man mit dem Namen Brachpflügen belegt. Im Juni erfolgt die dritte Pflugart, das Wenden. Sie geschieht zu mittler Tiefe und nur in dem Falle seicht, wenn mit dieser Pflugfurche Mist unterge­bracht wird. Im August pflügt man zum vierten Male; diese vierte Pflugart heißt Rühren und geschieht zu mittler Tiefe. Die fünfte Pflugart, das Saatpflügen, erfolgt kurz vor der Saat und wird seicht ausgeführt.

Die Zwecke der Brache sind physikalische und chemische Ver­änderung und Verbesserung des Bodens. Die physikalische Veränderung und Verbesserung des Bodens besteht darin, daß derselbe durch das öftere Pflügen gelockert, gekrümelt,