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wenn es sich um Regierungsmaßregeln handelt. Ein neues Beispiel hievon liefert uns ein Artikel der Frank- furter Zeitung v. 22. April 1839 über Rußland. Dieser sucht das Verfahren zu rechtfertigen, welches die russische Regierung gegen die Katholiken einzuschlagen für gut fand. Zurückgehend bis auf die Zeiten, in welchen die christliche Religion in Rußland eingeführt wurde, berührt er kurz einige scheinbar zum Vorgesetzten Zwecke passende Zeit­räume der altern Geschichte Rußlands, und geht dann auf die neuesten Zeiten über. Doch mag man von den neuesten Ereignissen sprechen, oder auf die ältesten Begebenheiten zurückgehen, in beiden Fällen ist der genannte Artikel durch und durch voll Unrichtigkeiten. Aus den kritischen.Betrach­tungen, die wir hierüber ansrellen wollen, wird die Wahr­heit dieser Behauptung jedem Unbefangenen einleuchten. Wir werden den Leser auf historische Thatsachen und auf eine Reihe officieller Dokumente, so wie auf den gegenwärtig notorischen Thatbestand verweisen, denn auf unbedingte Beipflichtung machen wir keinen Anspruch. Um indeß den Raum dieser Blätter nicht mit Anführung des ganzen Ar­tikels ohne Roth zu überfüllen, wollen wir bloß die be­deutenderen Punkte desselben einer nähern Prüfung unter­werfen *) Nach einem kurzen Eingänge will man vor allem die Art und Weise darstellen, wie sich in einigen Theilen Rußlands die griechisch - unirte Kirche feststellte, indem es heißt:Die sogenannte griechisch-unirte Kirche hatte sich durch die Bemühungen des hohen Clerus von Kiew und des römischen Hofes, durch die Macht der Pol­nischen Könige unterstützt, vorzüglich, und zwar aus-

*) Diese Punkte sind nach dem italienischen Originale wieder» gegeben