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ncratos carceri mancipari praecipit *), und uberdieß: Ecclcsiam Monasteriumque in direptionem militibu* concessit, et ita sc facturum omnibus unitis palam co- ram multis nobilibus Lituanis contestatus est. **) Um indeß den zweiten Punkt gehörig zu beleuchte», müssen vorerst zwei Facta vorausgeschicki werden. Einige Jahre vor 1717 hatte Peter der Große in seinem Namen den Fürsten Boris Kurakin mit der Weisung an den Papst Klemens XI. abgesandt, diesem seinen entschiedenen Willen zu erklären die katholische Religion Ln seinem Reiche auf alle Weise zu begünstigen, und zwar mit dem Versprechen, nach Rom eine Urkunde abzufertigen, wodurch alle diese freundlichen Zugeständnisse bestätigt werden sollten (I>aec omnia benigne indulta constaret:) wie Man aus dem Briefe ersieht, den Klemens XI. am 22. Mai 1717 an i»en russischen Kaiser schrieb, und der im 2. 'Bande Seite 612 der unter folgendem Titel bekannten und gedruckten Sammlung nachgelesen werden kann: Cleinentis XI. Pont. Max. Epistolae et Brcvia sclectiora. Das zweite Fac­tum, welches hier noch vorausgeschicki werden muß, ist, daß sich Peter der Große keineswegs abgeneigt zeigte, eine Ver­einigung der Russen mit der römischen Kirche einzuleiten. Er wurde nämlich auf seiner Reise nach Paris in demselben Jahre 1717 von den Doctoren der Sorbonne deshalb drin­gend gebeten; er ließ sie auch nicht ohne Hoffnung eines glücklichen Erfolges, indem er sie einlud hierüber eine

*) Er ließ sie mit Stöcke» zerschlagen und schenßlich verwundet, in den Kerker sperren.

**) Di« Kirche und das Klosier gab er den Soldaten zur Plünde­rung preis und bezeugte öffentlich vor vielen litbauischen Edlen, daß er eben so mit allen Unirten verfahren werde-