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rührt. Von dieser Zeit an genoß Binterim einige Ruhe, obgleich er wegen der Hermefischen Händel, die man von hier aus in Rom angeregt glaubte, stets mit argwöhnischen Augen beobachtet wurde. Anders gestaltete fich jedoch die Sache nach der Gefangennehmung des Herrn Erzbischofes, und wir haben von nun an unausgesetzte Gelegenheit, die Humanität der Kabinetsjustiz in vollem anhaltendem Flore zu bewundern. Schon "im Oktober 1837 erhielt der Regie- rungspräfident in Düsseldorf den Auftrag, ihn genau zu beobachten, und seine Verbindungen und feinen Einfluß auf die andern Geistlichen zu erforschen, indem er der Polizei als der kühnste und heftigste Ultramontan (!) bezeichnet wurde. Bald nach der Abführung des Erzbischofes am 2. Deceinber Abends gegen 8 Uhr erschien die Polizei in sei« nem Hause, um ihn zu arretiren: allein die Pfarrgenoßen strömten in Masse zusammen, und besetzten die ganze Nacht das Pfarrhaus, um ihn zu schützen, wodurch für dießmal die Verhaftung abgewendet wurde, indem die Po-- lizei es für gut befand, sich um Mitternacht ohne ihn zu­rückzuziehen. Als Grund dieses Erscheinens hatte man angegeben, daß der Herr Erzbischof in der Woche vor seiner Gefangennehmung Nachts heimlich bei ihm gewesen, mit ihm gearbeitet und ihm geheime Papiere übergeben habe, eine Denunciation, deren Unwahrscheinlichkeit und Albernheit auf der Hand lag. Hätte nun Binterim in die­ser gefahrvollen Zeit gleich den andern stummen Hunden geschwiegeu, und sich auf irgend eine Weife mit seinem Gewissen abgefnnden, gewiß die Betheiligten würden sein Schweigen auf ihre Weise anerkannt und seine guten Ge­sinnungen höchlich belobt haben. Aber nicht so Binterim. Obgleich das Schwert über seinem Haupte hing, konnte nichts ihn bewegen, sein Bedenken über die Competenz des