Die Staats - Dienstreverse der katholischen Geistlichen in Würtemberg.

Revers für die Pfarrer und Kapläne (nach seiner Form im Jahre 1839.)

Ich Endesunterzeichneter gelobe und verspreche bei meiner Priesterwürde und in Kraft eines Eides, dem Al­lerdurchlauchtigsten Könige, Wilhelm, meinem allergnädigsten Herrn, getreu und hold zu sepn; Alles, was zum Besten des Königs und des Landes gereichen kann, nach meinen Einsichten und Kräften zu befördern; an keinen Zusammenkünften, Handlungen oder Anschlägen Theil zu nehmen, welche zum Schaden derselben und ge­gen die öffentliche Ruhe gereichen könnten; vielmehr, wo­fern mir etwas von dieser Art zur Kenntniß gelangen würde, hievon ungesäumt die Anzeige zu machen; die Grundverfaffung des Königreichs gewissenhaft zu wahren; nicht nur keine kirchliche Verfügung, welcher die Staats- genehmigung fehlt, zu verkünden oder zu vollziehen, son­dern auch, wenn mir so etwas zukommen oder bekannt werden sollte, alsbald es der Vorgesetzten Staatskirchenbe­hörde anzuzeigen *); die Staatsgesetze und Verord­nungen auf das pünktlichste zu befolgen, zugleich meiner

*) In frühern Formeln nach -8,6 hieß eS: insbesondere die

Grundverfaffung.. und meine Dienstobliegenheiten den

Bestimmungen derselben gemäß zu erfüllen; nicht nur keine Päpstliche, bischöfliche, oder was immer für eine kirchliche Ver­ordnung, welche die K. Genehmigung nicht hat, zu verkün-