die Loyalität der Regierung zu vertrauen, indem es Alle- dieser überläßt und übergibt, damit, scheint eS, man ja gar kein Vertrauen auf' es selbst haben könne. Daraus ists dann allein auch erklärlich, daß Hochdaffelbe auch die andern der gedachten Vicarien, die sich nicht an dasselbe gewendet, durch besondere Erlasse an ihre Decane wegen ihrer bedingten Unterzeichnnng sehr übel angelaffen haben soll ganz anders als der K. kathol. Kirchenrath. Jetzt ist uns auch der Bescheid erklärlich, den Hochdaffelbe schon letztes Jahr auf Anfragen einzelner Geistlichen rücksichtlich gemischter Ehen gegeben hat: es sev nach den bestehen­den Gesetzen zu verfahren. Aber, wir haben doch wohl bisher noch keine Ursache, über Beeinträchtigung der Rechte der Katholiken in Wnrtemberg zn klagen? Die Leser mögen selbst über folgende Thatsachen urtheilen: die meisten Ehesachen werden bei uns von der weltlichen Be­hörde behandelt, namentlich Verwandtschafts - und Procla- mations-Dispensen von derselben eben gegen Erlegung des Sportelsatzes ertheilt; Kirchenpfründeu werden aufge­hoben oder verändert nach Belieben des K. kathol. Kirchen- rathS, und di» Gelder von den erledigten Pfründen, de­ren es viele find, in den sogenannten Jntercalarfond, der bereits wegen seiner Größe (?) unter dem Ministerium steht, aufgehäuft; was sagt das Tridentinum dazu? Jede Kirchenstrafe für ein öffentliches Laster ist durch die welt­lichen Gesetze verboten; von rechter Behandlung der ge­mischten Ehen ist so wenig die Rede, daß, wie Jedermann weiß, eine äußerst schonend die Sache behandelnde und sehr gründlich geschriebene Schrift von Professor vr. Mack über die­selben alsobald mit Beschlag belegt wurde während sonst, beiläufig gesagt, alle Schmähschriften und Schmäh-