155
artikel der Zeitungen über die Katholiken freien Lauf haben. Und haben wir nicht auch unsere famose GotteS- dienst'ordnung vom K. lathol. Kirchenrath, nachdem sie von 1830—37 in dessen Bureau gelegen, verbessert (?) u. s. w. erhalten? — Die kathol. theolog. Facultät ihrerseits hat in ihrem Gutachten sich wohl erklärt, wie sie es ihrer Stellung schuldig war; jedenfalls wird sie um ihrer besten Deutung willen von Oben keinen Vorwurf verdienen.
Vorstehende Bemerkungen sind die Ansichten eines jungen, noch nicht angcstellten, also bei dem Revers der Vicarien besonders betheiligten, Priesters. Ein Pfarrer, bereits sehr lange im Dienste stehend, der den Pfarrerrevers abgelegt und seither den Ereignissen seiner Kirche mit aufmerksamem Auge folgt, findet sich hiedurch veranlaßt , auch seine Ansichten hier auszusprechen.
In der Erklärung der theologischen Facultät scheint gerade das das Befriedigende, daß kein entscheidendes Gutachten gegeben, und nur die Ansicht derselben über einzelne in der Anfrage hervorgehobene Zweifel ausgesprochen wird. In dem Erlaß des bischöfl. Ordinariats dagegen beunruhigt besonders, daß dieses entschieden den ganzen Revers, wie er lautet, billigt, dann erklärt, nie einen Grund gefunden zu haben, gegen denselben Vorbehalte oder Verwahrungen einzulegen, und deßwegen gegen diejenigen, welche noch weitere Bedenken gegen denselben tragen, die Suspension in nächste Aussicht stellt.
Als Einsender dieses zum erstenmal mit. dem Pfarrer- , revers bekannt wurde, lautete der Passus über das lan-

