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artikel der Zeitungen über die Katholiken freien Lauf ha­ben. Und haben wir nicht auch unsere famose GotteS- dienst'ordnung vom K. lathol. Kirchenrath, nachdem sie von 183037 in dessen Bureau gelegen, verbessert (?) u. s. w. erhalten? Die kathol. theolog. Facultät ihrer­seits hat in ihrem Gutachten sich wohl erklärt, wie sie es ihrer Stellung schuldig war; jedenfalls wird sie um ihrer besten Deutung willen von Oben keinen Vorwurf ver­dienen.

Vorstehende Bemerkungen sind die Ansichten eines jungen, noch nicht angcstellten, also bei dem Revers der Vicarien besonders betheiligten, Priesters. Ein Pfarrer, bereits sehr lange im Dienste stehend, der den Pfarrer­revers abgelegt und seither den Ereignissen seiner Kirche mit aufmerksamem Auge folgt, findet sich hiedurch veran­laßt , auch seine Ansichten hier auszusprechen.

In der Erklärung der theologischen Facultät scheint gerade das das Befriedigende, daß kein entscheidendes Gutachten gegeben, und nur die Ansicht derselben über einzelne in der Anfrage hervorgehobene Zweifel ausge­sprochen wird. In dem Erlaß des bischöfl. Ordinariats dagegen beunruhigt besonders, daß dieses entschieden den ganzen Revers, wie er lautet, billigt, dann erklärt, nie einen Grund gefunden zu haben, gegen denselben Vorbe­halte oder Verwahrungen einzulegen, und deßwegen gegen diejenigen, welche noch weitere Bedenken gegen denselben tragen, die Suspension in nächste Aussicht stellt.

Als Einsender dieses zum erstenmal mit. dem Pfarrer- , revers bekannt wurde, lautete der Passus über das lan-