Kirchenprovinz nicht den bitterwahren Vorwurf haben machen müssen, wie „die Kirche durch die in jener Staatsverordnung enthaltenen Neuerungen in die schändlichste und elendeste Knechtschaft gebracht'worden sep, ohne daß dem hl. Stuhle von diesen Bischöfen das Geringste angezeigt worden wäre." Es hätte ferner das Breve des jetzt regierenden Papstes Gregor XVI. vom 4. Oct. 1833 nicht die Verwirrungen beklagen dürfen, welche in jener Zeit von den Geistlichen der Kirchenprovinz, besonders aber der Erzdiöcese Freiburg und des Bisthums Rottenburg, ausgegangen waren. „Wenn ihr euch," sprach der hl. Vater, „vor der Frechheit schlechter Menschen fürchtet, so ist die Kraft des Episcopats dahin fammt der erhabenen und göttlichen Gewalt, die Kirche zu regieren." Ferner: „Wir sind weit davon entfernt, klein-
müthig zu werden.und wie „„stumme Hunde, die
nicht zu bellen vermögen,""- die Heerde des Herrn dem Raube, und die Schaafe Christi den Zähnen der wilden Thiere des Feldes zu überlassen." Der hl. Vater forderte dann jene Bischöfe „zum Eifer, zur Standhaftigkeit und Kraft auf, die Sache GotteS und der Kirche zu verfechten, die katholische Religion zu unterstützen, und sie gegen Nachstellungen gottloser Feinde zu schirmen. Prediget," ruft er ihnen mit Paulus zu, „dringet darauf zur Zeit und außer der Zeit, bestrafet, bittet, gebet Verweise mit aller Geduld und Belehrung." Was ist seither geschehen? Gegen keine noch so kirchenfeindliche Schrift von kathol. Geistlichen, gegen keine Uebertretung der Kirchengesetze über gemischte Ehen ist eingeschritten, uud keinem wegen feiner Anhänglichkeit an die katholische Kirche verfolgten Geistlichen ist der Beistand des bischöflichen Ordinariats zu

