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Theil geworden. Oder hat es sich um die mit Beschlag belegte, rein katholische Schrift des Prof. Dr. Mack oder gar um die darin verfochtene Sache angenommen?

Man sucht das Mißtrauen, das zugestandenermaßen von Seite der Staatöregierung in die Kirche und ihre Diener gesetzt wird, damit zu rechtfertigen, daß die Kirche sich in frühern Zeiten Uebergriffe gegen die Staatsregie­rungen erlaubt habe. Wenn dieß auch wahr wäre (Hur- ter, Voigt, K. A. Menzel, und selbst theilweise Leo haben indessen vernünftiger und unbefangener urtheilen gelehrt); so wurden solchen kirchlichen Uebergriffen vergangener Zei­ten doppelt soviele Staats-Uebergriffe aus denselben Zei­ten entgegengestellt werden können. Reden wir von unse­rer.Zeit: so hat die Kölner Geschichte gelehrt, waS von Seite der Staatsregierung durch Reverse nach allen feier­lichen Versicherungen von Gewissens- und GlaubenSfrei- heit erstrebt werden kann, und in Weißrußland hat sich wohl jedem offenen Auge hinlänglich dargestellt, wie von Seite einer Staatsregierung, um nicht mehr zu sagen, Uebergriffe geschehen können. Wäre nun nicht denkbar, daß zwischen dem Baterlande der drei unirt gewesenen Bischöfe und jenem des Maroto sich ähnliche Fälle, wie die Einverleibung katholischer Unterthancn in eine ihnen fremde Kirche, u. s. w. ergeben könnten? Es wird also das Geziemendste seyn, wenn man weder auf die frühere Geschichte, noch auf die jetzt bestehender fremder Staaten, sondern allein auf das Verhältniß der würtembergischen Staatsregierung zu der katholischen Kirche überhaupt und dem Theile derselben, der ihre Unterthancn in sich be­greift, Rücksicht nimmt; und dann hat sicher der Staat