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dies absichtlich, so schwöret er einen boshaft falschen Eid, einen Meineid. Der Rückbalt (die Reservation) dabei, ist eine Bosheitssünde. Ein Gelübde ist ungültig, wenn es erzwungen oder unerlaubt oder sündlich ist. Die Absicht deS Schwörens kann Nichtsein: Die Sache wahr zu machen, sondern durch die feierliche Überlegung der Sache und durch das lebhafte Bewusstsein der AllgegenwürL Gottes unsre Gewissenhaftigkeit zu schärfen. Dem Christen ist schon sein Wort heilig, wie viel mehr der Schwur. Matth. 5, 37. Wer mit dem Schwur frevelt, ist ein erklärter Bvsewicht. Menschliche Gerichte entscheiden nach dem Eide; sEbr. ü, 16) Sie strafen den, der falsch schwört, mit Ehrlosigkeit, an Gelds, am Körper; und jeder gute Mensch verabscheuet ihn. Nr. 331, 1. 2. [3 = 5J 6. Im gemeinen Leben Schwüre gebrauchen, ist Leichtsinn oder üble Gewohnheit. Übereilte, selbst fromme Gelübde setzen in große Verlegenheit.
4. Von Kind auf bis an da- Ende des Lebens sei dein Seelenwohl deine höchste Sorge! Matth. 6,33. Schon in der Jugend; Pred. 12 , 1. 2 Tim. 2, 22. Nr. 322. Nr. 671. Nr. 672. In den Jahren der Kraft; Pred. 11, 6. Philipp. 1, 9. 10. Im hohen Alter noch, Ps. 71, 17 . 18. Bleibe fromm bis an das Ende! Ps. 90, 12. Ezech. iS, 24. Gal. 6, 9. Nr. 673, 5. sNr. 674.)
5. Sei heiter und unverdrossen! nicht trübsinnig und verdrossen! Lebe aber so, dass du dies könnest! —> Sprichw. 18, 14. Sir. 30, 22. 23. [- 27 .) Nr. 533, 1 < 4. Nr. 247, 1. 5. 7. 12.
6. Fasse d i ch Gott ergeben beim Tode

