2. Benütze alle Anlagen und Gelegen­

heiten, um deine Willenskräfte zum Guten auszubilden! In fortgehender Vernunftwirkung, giebt dies ächte Menschenbildung. Philipp, i, n. Nr. 54, 7. 8. 10. (Vergl. erste Abth. HI. C. und dritte Abth) Hierin liegt die Warnung: Verhüte alle Fehler des Willens, als dein größtes Unglück! Röm. 6, [ 20 -] 23. Nr. i8Z, 9. 10. Nr. 257, 1. 3-5. sVergl. erste Abth. Seite io. n.)-

3, W0 leiblicher Vortheil mit Seelen­vervollkommnung nicht bestehen kann, da entsage dem leiblichen Vortheile! Matth. 16, 26. 18, 9. 10. Nr. 578, 1. 2. (Nr. 468, 9.] Nr. 580, 13. 14. fNr. 579-3

Dieser Selbstpflicht muss der Christ besonders dann eingedenk sein, wenn er einen Eid schwöret. Eid oder Schwur heißt eine solche Versicherung, wo­bei man sich auf Gott beruft. sVergl. i. Abth. III. s.j Ist der Gegenstand des Eides eine Nach­richt von einer uns bekannten Sache, so schwöret man einen Aussageeid. Dieser heißt ein Zeu. geneid, wenn man eines Andern Sache beschwöret; ein Neinigungseid, wenn man sich selbst gegen «ine Beschuldigung rechtfertiget. Gilt es das Leben, so erlauben die Gerichte diesen Eid nicht. Ist der Gegenstand des Eides ein Versprechen über etwas, das man thun oder lassen soll, so legt man ei­nen Zusageeid, ein Gelübde, (Gelöbniss,) ab. Ist dies gegenseitig, so heißt es ein Bündniss. (Bund.) Wer nach dem Schwur sein Versprechen nicht erfüllt, ist eidbrüchig oder bundbrüchig Wer die Eidesformel anders versteht, als der welcher ihn schwören lasst, schwöret falsch; thut er