Vorrede
zu r v o r ig en Auflage.
Äie häufigen Ausgaben dieses Buchs find der beste Beweis von dessen Brauchbarkeit. Das Zeitungs-I^xicon ist so bekannt, daß eine weitläuftige Anpreisung desselben und seines Nutzens sehr überfiüßig seyn würde. Seit Anfang des i8ten Jahrhunderts ist es von 1704 bis 1711 fünfmal, nachgehends aber fast alle ; bis 6 Jahre und zuweilen noch öfter aufgelegt. Der ehemalige bekannte und um die Literatur so verdiente hamburgische Rector Hübner begleitete es von Merseburg aus 5mal und nachgehends von Hamburg aus noch einigemal mit einer Vorrede. In den folgenden Jahren hat man gesucht, bey jedesmaligem Abdrucke das Buch immer vollkommener zu machen.
Was bey dieser neuen Ausgabe geschehen ist, davon find wir verbunden, dem Publicum Nachricht zu geben, um so mehr, da solche in einem kritischen und verwirrten Zeitpunkte ans Licht tritt, gleich wohl aber ein längerer Aufschub des Drucks nicht möglich war, um das Buch nicht gänzlich fehlen zu lassen. Das geographische Fach macht den vornehmsten Theil dieses Werks aus ; nie ist wohl seit der ersten Erscheinung desselben in der Geographie mehr Unbestimmtes, mehr Zweifelhaftes gewesen, weil im halben Europa die Würfel, so zu sagen, noch auf dem Tische liegen.
Mit Frankreich sind seit der Revolution von 1789 die wichtigsten Veränderungen vorgegangen. Da die mehresten Personen noch an die bisherige alte Einkheilung gewohnt sind und in allen vor 1789 gefthriebnen Büchern und Landcharten solche beybehalten ist; so haben wir, um nicht alle französische Artikel umzuschmelzen, solche beybehal- ten. Dafür sind zum heutigen Gebrauche im Artikel Frankreich zwey Tabellen eingerückt, wovon die eine die Namen der jetzigen Departements in alphabetischer Ordnung und wo sie in jeder ehemaligen Provinz zu suchen sind, die andre hingegen die ehemaligen Gouvernements und darneben die darin enthaltenen jetzigen Departements enthalt. Auf diese Weife läßt sich alles leicht übersehen. Der Artikel von Frankreich selbst ist übrigens sehr kurz, weil sich für jetzt nichts darüber und über die künftige Verfassung und RegierungSform bestimmen laßt, da alles

