VI. Antworten.

eine Frage bestimmt und deutlich vorgetra­gen worden, so muß ebenfalls das Haupterforderniß der zu ertheilenden Antwort Bestimmtheit und Deutlichkeit seyn, und diesem muß noch über- dieß R e d l i ch k e i t und A u fr i ch t i g k ei t zur Seite stehen. Wer keine gründliche Kenntniß von dem Ge­genstände hat, worüber die Frage erhoben wurde, thut besser, wenn er schweigt, weil eine unvollstän­dige Antwort nur eine halbe Antwort, und eine halbe nicht viel besser, oft wol gax noch schlimmer, als gar keine ist. Sollte man jedoch finden, daß man je­manden, durch einen einzigen Wink schon nützlich wer­denkönne, der ihn wenigstens einige Schritte zu dem ge­wünschten Ziele naher hinführe, so wird man wohl tl)un, ihm diesen nicht vorzuenthalten, es aber, zugleich mit zu bemerken, daß man ihm keine genauere Nachricht habe mittheilen können. Niedrig und schlecht ist es aber, wenn Jemand z. B. über dieses oder jenes Mittel, diesen oder jenen Handgriff und dergleichen, oder über den dermaligen Aufenthalt irgend einer Per­son öffentlich anfragr, und man ihm diese oder jene. Zuthat, diesen oder jenen Handgriff, oder den der» maligen Aufenthalt verschweigt, dem Anfragenden also nur Einiges, nicht aber das vollständige Ganze an­gibt, um ihn eigennütziger Ursachen halber nicht ge­nau hinter das kommen zu lassen, was er eigentlich wünschte, und warum er bat. Warum schweigt man nicht lieber, da es in unserm freyen Willen stehet, ob wir darüber eine Sylbe verlieren wollen oder nicht?