XVI. UebersichL der bekanntesten deutschen öffentlichen Blätter, als Zeitungen, Wochenblätter, Anzeiger u. s. w. welche sich vorzugsweise einer allgemeinen Bekannt-? machung aller dem Publikum zu ertheilen- lenden und wchenswerthen Nachrichten widmen. ?
Ilm eine Anzeige, gehörig in Wirksamkeit zu setzen , muß man wenigstens einige Wissenschaft und Kennt- rriß von denjenigen Blattern haben, worin inan solche rriedexzulegen hat, da,.es schlechterdings nicht gleichviel ist, ob man solche in dieser oder jener Zeitung, oder irgend einem andern öffentlichen Blatte bekannt mache. Wünscht man z. etwas zu verkaufen, zu vermieden, oder sucht ein Bedienter in der Nahe unterzukommen u.s. w. so wird es hinlänglich seyn, wenn man dieses in dem kleinern Provinzialblatte bekannt macht, was in der Gegend umher am meisten gelesen wird; wünscht man aber, daß die Nachrichten-, die wir entweder geben wollen, oder zu erhalten wünschen , ein weiteres Feld einnehmen, als die nächsten Umgebungen bewirken möchten, so muß man sich entweder eins der Blatter jener Provinz, jenes Landes oder Reichs wählen, wo man wünscht, daß solche ganz besonders bekannt werden möchten, oder man theilt sie in solchen Blattery mit, die allgemeiner gelesen werden, wie z. B. die Hamburger Zeitungen und der Anzeiger der Deutschen. Gesetzt, ein Vater im Königreiche Sachsen wäre gestorben, welcher zwey Söhne und ein nicht.unbedeutendes Vermögen hin- terlassen hätte; der eine dieser Söhne sey aber vor

