Vorwort

An denErläuternden Bemerkungen zu der Unterrichts- und Prüfungs-Ordnung der Real- und der höheren Bürger­schulen vom 6. October 1859" heißt es, wo vom natur­geschichtlichen Unterricht die Rede ist, unter Anderem:Einen vorzüglich bildenden Gebrauch wird der kundige Lehrer von der Mineralogie machen können wegen der Uebung, welche die Beschäftigung mit dieser Wissenschaft zugleich dem Auge und dem Verstände gewährt, und wegen ihrer nahen Beziehung zu anderen Wissenschaften. Je richtiger und treffender hierdurch die pädagogische Bedeutung der Mineralogie, in der sich Mathematik, Physik und Chemie gleichsam die Hand reichen, hervorgehoben wird, um so mehr ist zu bedauern, daß bei der jetzigen Vertheilung der Lectionen an den höheren Lehranstalten und den Realschulen insbesondere, der ininera- logische Unterricht ineist schon in Tertia, wenn nicht früher, ertheilt werden muß, wo der Schüler weder physikalische und chemische Vorkenntniffe, noch eine genügende mathematische Grundlage besitzt, um für die Bildung des Verstandes den vollen Nutzen aus dem Gegenstände zu ziehen. Daß auch die Bildung der Anschauung dadurch in nachtheiliger Weise beeinflußt wird, liegt auf der Hand; vielmehr aber noch leidet diese durch die gerade in den mittleren Klassen oft übermäßig anschwellende Schülerzahl. Denn da der mine­ralogische Unterricht, bei dem fast gänzlichen Mangel des Schülers an Borkenntnissen und Erfahrungen auf diesem Gebiete, mehr noch als der zoologische und botanische von