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fernen: Wachteommandant darauf zu ſehen, daß die Heitzung der Wache= und Arreſtlocale nicht zum Nachtheil der Geſundheit der Leute, übers trieben wird.
S. 98.
Die Caſernenwache iſt für die Ruhe und Ord= nung in der Caſerne, ſo wie dafür, daß in oder an den Caſernengebäuden nichts beſchädigt und ruinirt wird, fo viel thunlich, verantwortlich.
Die Schildwachen müſſen, wenn ſie etwas wahrnehmen, wodurch Beſchädigungen entſtehen können, ſolches zu verhindern ſuchen, oder die Wache durch Zurufen davon benachrichtigen; auch müſſen ſie darauf aufmerkſam ſeyn, daß an den Brunnen oder Waſſertrögen, oder an ſonſtigen Orten nichts geſchliffen und kein Lederzeug
abgerieben, auch der daſelbſt befindliche Schleif
ſtein nur ordnungsmäßig gebraucht und das in den Waſſertrögen Abends etwa noch befindliche Waſſer, abgelaſſen were.
. 8. 99.
Wenn in der Caſerne oder deren Bereich, Streit oder ſonſt Unfug entſteht, ſo ſchreitet der Caſernen⸗-Wachtcommandant durch Abſendung von Patrouillen ein.
Bei erforderlichen Arretirungen ſind die Arretirten, nach Umſtänden, entweder in den Poli

