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holen, wie auch, wenn deren Anzahl nicht his reichend ſeyn ſollte, das Signal zum Säubern geben laſſen.
Nach ſeiner Anordnung müſſen ſich die Arreſtaten und die von den Compagnien erſchienenen Leute, unter Aufſicht der mit zu erſcheinenden Unteroffiziere in dem Caſernenlocal vertheilen, die Reinigung auf den obern Gängen beginnen und mit den Abtrittslocalen beendigen,
auch den zuſammengebrachten Kehrigt auf die
Dunggrube bringen.
Wenn alles dieſes geſchehen, auch der Caſernen⸗Wachtcommandant ſich von der vollſtändig erfolgten Reinigung überzeugt hat, entläßt der
ſelbe die Leute der Compagnie und verfügt die
Zurückbringung der Arreſtaten in. Arreſtlocale. 3
S. 105.
Bei Ausbruch eines Feuers hat der CaſernenWachtcommandant hiervon alsbald durch einen
Mann ohne Gewehr, die Caſernenverwaltung,
die Adjudanten, Feldwebel und Sergenten, die Zimmercsmmandanten, den Caſernencomman
danten und den Kaſerneninſpecteur, wie auch, wenn das Feuer in der Nähe der Caſerne ausgebrochen, die Dauptwache benachrichtigen zu laſſen..
Falls aber die Caſernenwache aus einem Ge— bäude Flamme ausſchlagen ſiehet, oder die

