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9) Das Lock-Signal für dir Tambours: a) zum Thorſperrtrommeln, eine Stunde vor der Zeit, wenn die Thore der Stadt geſchloſſen werden. b) den Ruf für Spielleute: eine halbe Stunde vor der Retraitezeit, welche vom erſten April bis letzten Sept. auf neun Uhr, in den übrigen Monaten aber auf acht Uhr Ahends beſtimmt iſt.

16) Das Signal zum Verleſen in den Zimmern und hiernächſt zu erfolgendem Lichtauslöſchen: eine Stunde nach der Retraitezeit, mithin resp. um zehn oder neun Uhr. ö 11) den Kirchenſchlag:; an Sonn- und Feiertagen Morgens um halb acht Uhr, und 12) das Signal zur Verſammlung: um drei viertel auf neun Uhr. Alle hier nicht benannten und etwa nöthig werdenden Signale, hat der Caſernen⸗Wacht­ebmmandant nach den Befehlen feiner Vorgeſetz­ten ertheilen zu laſſen.

S. 107.

In Ermangelung eines Arreſtaufſehers hat der Caſernen-Wachtcommandant alles, was in den 8§.§. 76 bis 90 für dieſen vorgeſchrieben iſt beſorgen zu laſſen.