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angeben und die Namen der ihm übergebenen

Köche, auf den in der Küche befindlichen Schreib­ſtein anſchreiben, auch die ihm vom Küchen­inſpections- Offizier zu behändigenden Angaben des Portionenbedarfs von jeder Compagnie, notiren und hiernächſt die Angabzettel dem zur Menage commandirten Fourier einhändigen. Derſelbe hat hierauf mit den Köchen das auf vier und zwanzig Stunden beſtimmte Kochholz von dem Unteradjudanten zu empfangen, ſolches, nachdem er die Sägen, Arten ꝛc. in brauchbarem Zuſtand übernommen, im Küchenhof dreimal fägen und hauen, ſodann fammt dem etwa von den abgehenden Köchen erſparten und ihm über­gebenen Holz unter Verſchluß bringen zu laſſen.

§. 122.

Erſt nach Beendigung alles dieſes, hat die Uebernahme der Küchengeräthſchaften durch den Unteroffizier der Küchenaufſicht, und zwar auf den Grund des vorhandenen Verzeichniſſes Statt zu finden, welche Geräthſchaften, wie überhaupt die ganze Küche und die Kochheerde, ſich in dem rein­ſten Zuſtand befinden müſſen. Hiernächſt hat derſelbe noch das erforderliche Brennöl nebſt Dochte oder Lichter von dem Caſernenwärter zu empfangen, ſodann alles in Ordnung ſtellen und den Küchenhof reinigen zu laſſen.

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