n einem Dorfe mehre alte Frauen in den Ruf der Hexerei gekommen und, so nimmt man sie, schleppt sie an den nächsten Fluß, und wirft sie in'S Wasser. Die, welche nicht untergeht, wird für eine Hexe gehalten, und entweder ohne Barmherzigkeit ersäuft, oder todtgeprügelt.

Man glaubt, daß man jemand dadurch schwindsüchtig machen könne, wenn man ein Stückchen von ihm betretener Erde nehme und in den Rauchfang hänge.

Wenn man jemand lahm machen will, nimmt man einen Nagel von einem Todtensarge, und schlägt ihn in die Fußstapfen desjenigen, der ge­lähmt werden soll. Will man jemand krank machen, so vergräbt man einen Frosch unter seine Thürschwelle, indem man glaubt, daß er hierdurch un­fehlbar krank werden müsse. Will man einen Dieb bestrafen, so nimmt man ein Stückchen Erde von der Stelle, an welcher er gestohlen hat, legt dasselbe unter einen Mühlstein, und glaubt, daß er sich nun beständig in einem Wirbel drehen müsse. Will man den Dieb blind machen, so wirft man eine Perle in's Feuer. Bei den Wlachen und Ruthenen ist der feste Glaube an Vampire allgemein.

Adel.

Der Adel in Ungarn hat große Vorrechte. Die Person jedes Edel- manns ist frei. Man kann ihn wohl verklagen, aber niemand kann ihn verhaften, ohne daß ihn vorher sein gesetzmäßiger Richter vor Gericht ladet, und des Verbrechens überweist. Der Hochverrath macht davon eine Aus­nahme: denn hier fängt der Prozeß damit an, daß man sich der Person des Beschuldigten bemächtigt. Nur die Edelleute können Gutsbesitzer sein. In seinen Allodialgütern ist der Edelmann von allen Mauth- undDreißig- taxen frei ; und in seinem Edelsitz dürfen keine Soldaten einquartiert wer­den. Es liegt in seinem freien Willen, ob er etwas zu den außerordent­lichen Staatsbedürfniffen beizutragen Lust hat, ob nicht. Nur der gesetz­mäßig gekrönte König und Landesfürst hat die Hoheit über ihn. Merk­würdig ist die Bestimmung in den ungarischen Gesetzbüchern, wie viel ein Mensch an Geld werth sei, das Homagium genannt. Ein Prälat oder Magnat ist gesetzlich aoo Gulden werth, ein einfacher Edelmann halb so viel, also 200 Gulden, und ein Unadeliger nicht mehr als ao Gulden.

Die Bauern in Ungarn sind übel daran. Obgleich sie einige eingebil­dete Rechte haben, sind sie doch gewöhnlich ganz außer dem Gesetze, und der grausamsten Willkür ihrer Grundherren preisgegeben. Wenngleich es dem ungarischen Bauer» frei steht, sich über seinen Grundherren zu

412 Bewohner Europas. Die-Ungar»