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zu schöpfen hat. Was schon Döllinger mit Recht über die religiösen Gedanken der Juden ausgesprochen hat, gilt ebenso von den sittlichen Lehren und Gesinnungen derselben. „Das jüdische Volk bewegte sich." sagt Döllinger (Heidenthum und Judenthum, Vorhalle zur Gesch. d. Christenthnms, S. 819 k.) „in einem Kreise religiöser Vorstellungen, welcher nur zum Theil in seinen heiligen Büchern Ausdruck gefunden hatte"; — und nachdem er auf das Vorhandensein einer mündlichen Ueberlieferung hingewiesen,. heißt es: „diese war nicht ein todtes Depositum in den Händen eines geistig stagnirenden Volkes, sie besaß vielmehr die Kraft und den Trieb, sich in stetigem Wachsthum organisch zu entwickeln; sie stand in lebendiger Wechselwirkung mit dem religiösen Zustand der Nation, deren ganze Geschichte" — u. s. w. Auch in späteren Zeiten aber, als alle Tradition in den Schulen pietätvoll gehegt und gepflegt wurde, hat die schriftliche Aufbewahrung nur sprungweise unter zufälligen Umständen,, bei gelehrten Diskussionen oder für gottesdienstliche Vorträge stattgefunden; vollends das Prinzipielle, Allgemeine hat meist nur gelegentlich einen individuellen Ausdruck erlangt. Wie oft man auch in den Lehrhäusern den allgemeinen Grundsätzen den Preis im Gegensatz zum Einzelnen zu
erkannte: in der allgemeinen Denkweise Derer, denen wir die Erhaltung der alten Ueberlieferungen verdanken, herrschte doch die Vorliebe für das Konkrete, Lebensvolle, Unmittelbare, während man alles Abstrakte, schulmäßig Abgeleitete vernachlässigte. Deutlich erkennbar wird uns aber dennoch der wesentliche sittliche Gehalt dieser ganzen Ueberlieferung, weil er als die zweifellose und lebendige Triebkraft in historisch gegebenen Erscheinungen sich offenbart. Zu diesen gehört, um nur das Wichtigste zu nennen:
8 17. Die Ausbildung einer neuen Idealität des Lebens durch Befestigung aller Gesetze (Ausgestaltung der Halachah), Verbreitung ihrer Kenntniß und ihrer Erfüllung.
Als das jüdische Staatsleben und die Selbständigkeit der Juden als Volk zu Grunde gegangen, aber auch der Tempel zerstört, also auch die Einheit des religiösen Kultus aufgehoben war, welcher die Besonderheit des Volksgeistes darstellt, da wurde ein neues Leben erweckt, eine neue Daseinsform der Gesammtheit geschaffen; neu nicht blos für diesen Stamm, sondern neu für die Menschheit; denn dergleichen hat sich weder vorher noch nachher jemals wieder begeben. Drei Dinge werden von den Männern, welche uninittelbar nach dem Zusammenbruch von Staat und Tempel die geistige Führung antraten, insbesondere von R. Jochanan b. Sakkai, seinem Anhang und seinem Nachfolger in den Vordergrund gestellt. Das Erste ist Hebung des Geisteslebens überhaupt; Studium. Forschung, Wissen, Weisheit wird aufs Höchste gepriesen; „Hast du viel Thora gelernt, rechne dir das nicht als besonderes Verdienst an; denn dazu bist du erschaffen worden" (Aboth 2, 9). An die Stelle aller anderen im Staatsleben gepflegten Kulturbestrebungen tritt die Wissenschaft; sie zieht alle besten Kräfte der Gesammtheit an; sie, die hier fast nirgends der Nützlichkeit dient, sie allein giebt dem Leben eine höhere Weihe und Befriedigung. Die Wiffenschaft wird als das Allgemeine, als das ideale Gut der Gesammtheit, durch welches diese geistig geeinigt und belebt ist, betrieben.')
ß l8. Auchlverbreitet sich von jetzt ab immer mehr der gottesdienstliche Vortrag (dessen Niederschlag nian in den talmudischen
>) Während z. B. bei den Griechen, zumal in der Zeit des Niederganges des Staatslebens, der Betrieb der Wiffenschaft zur reinen Privataufgabe und Privatbefriedigung wird. Vollends in Rom hat die Wissenschaft niemals ein Staatsintereffe ausgemacht. Die Art, wie Cicero in der Rede pro Arehia ein solches zu begründen sucht, ist der beste Beweis, daß es nicht vorhanden war.
und späteren Midraschim aufbewahrte) mit seiner Erläuterung der Gesetze und paränetischen Erhebung der Gemüther, um von den Erzeugnissen der Akademien auch der breiten Maffe geistige Nahrung darzubieten. Daß diese Fülle geistiger Arbeit, mit welchen Gegenständen immer sie beschäftigt sein mochte, den ethischen Lebensgehalt mehren und eine sittliche Schulung der Gesammtheit herbeiführen mußte, braucht nicht weiter erörtert zu werden.
8 19 - Das Zweite ist dann der Nachdruck, welcher jetzt, mehr als je vorher, auf das Wohlwollen und die Wohlthätigkeit, auf die Liebe der Menschen zu einander gelegt wird. Die ordnungslosen Zustände, die durch den Verlust der politischen Verfassung und die Unterdrückung der römischen Machthaber herbeigeführt sind, erheischen zu einem gedeihlichen Zusammenleben viel mehr Wohlwollen, Hingebung, Nachsicht, Liebe, als innerhalb des freien und eigenen Staates nothwendig gewesen. — Ausdrücklich wird aber die Liebes- thätigkeit als das ideale Element bezeichnet, welches Ersatz nicht blos für die zertrümmerte politische Lebensform, sondern auch für den zerstörten Tempel, für die Einheit des religiösen Kultus bieten soll. Jochanan b. Sakkai spricht den Trost über das Verschwinden der Opfer durch Zerstörung der Opferstätte mit klaren Worten dahin aus, daß „jetzt erst die alte prophetische Anschauung sich erfülle, welche Samuel mit dem Ausspruch verkündet: Liebe verlange ich und nicht Opfer. — (1. Sam. 15, 22 und Hosea 6, 6. — Aboth de R. Nathan 4.)
8 20. Das Dritte, welches in dieser Zeit der Stellung des Judenthums auf neue Grundlagen angestrebt wird, ist der Ausbau und die Feststellung des Gesetzes überhaupt und der religiösen und der Ceremonialgesetze im Besonderen. Zu dem einfachen Fortschritt und der naturgemäßen Fortentwickelung war die historische Noth- wendigkeit getreten, den allmälig im Dienst derselben überwuchernden Streit der Schulen und Parteien zu schlichten und eine harmonisch in sich geeinigte und befestigte Autorität für Alle zur Anerkennung zu bringen.
8 21. Die ethische Bedeutung einer durchgehenden Ausbildung und Feststellung des Rechtes in allen seinen Zweigen liegt auf der Hand und bedarf keiner Erörterung. Die Bestimmungen des Eigenthums- und Obligationen-, des Ehe- und Familien- und Erbrechts, die des Straf- und des Prozeßrechts mit ihren Voraussetzungen und Folgen greifen so tief in das private und soziale Leben der Menschen hinein, daß erst mit ihrer autoritativen Festsetzung das Fundament aller sittlichen Lebensführung gelegt wird.
8 22. Von der ethischen Bedeutung des Ceremonialgesetzes aber wird weiterhin noch ausführlich zu reden sein. Hier will ich nur Einiges hervorheben, wodurch die religionsgesetzliche Lebens- führnng zugleich zur Quelle ethischer Belehrung und Erziehung sich gestaltet. Zunächst ist es die Durchflechtnng des ganzen menschlichen Daseins mit gesetzlichen Ordnungen, mit der Erfüllung von Vorschriften, welche alle Arbeit und allen Genuß des Lebens begleiten. Kant hat, um den ethischen Begriff des Guten von allem Beiwerk zu lKujern, den Gedanken ausgesprochen: „Es giebt überall in der Welt und auch außer ihr nichts Gutes als einen guten Willen." Der gnte Wille ist aber derjenige, welcher sich in Uebereinstimmung nrit Pflicht und Gesetz befindet. Dieser formale Grund und Werth des Ethische» findet in jeder Art von Gesetzlichkeit seine Bestätigung und Bethätigung. Wir werden weiterhin im fünften Kapitel sehen, daß der Rabbinismus mit klarem Bewußtsein den ethischen Werth der Gesetzlichkeit auf diese formale Bedeutung gegründet und zugleich die ethische Schulung des Menschen dadurch angestrebt hat.
§ 23. Aber noch eine andere, höherliegende, formale Seite des sittlichen Lebens kommt in der Durchflechtung desselben mit

