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Bon den Aushcbuugsbcyördeu.
Auch das Messen der Militärpflichtigen wird öffentlich vorgenommen.
Der Borzug des Zutritts gebührt den Militär- pflichtigen selbst, dann ihren Eltern und Vormündern.
Pom Bezirksrekrutirungsrath. (Art. 27 des K.-D.-G.)
Der Bezirksrekrutirungsrath, welcher über die bei der Aushebung geltend gemachten Ansprüche, soweit sie nicht für die Musterung geeignet sind, zu erkennen und die Bildung des Bezirkskontingents vorzunehmen hat, besteht unter dem Vorsitz des Oberbeamten aus vier Angehörigen des Bezirks, welche vor jeder Aushebung für die Daiter des lausenden Jahres von der Amtsver- samnilung neu gewählt und besonders verpflichtet werden.
Pom Aktuar des BezirksrekrutirungsrathS. (Art. 27 dos N.-D.-G.)
Aktuar des Bezirksrekrutirungsraths ist der Amtsversammlungsaktuar, der auch bei den Verhandlungen der Ziehungsbehörde und der Musterungskommission das Protokoll zu führen hat.
Wahl der Mitglieder des Bezirksrekrutirungsraths. (§. 48 und 49 der Instr.l
Die Wahl der erforderlichen vier Mitglieder des Bezirksrekrutirilngsraths erfolgt bei Gelegenheit einer Amtsversammlung.
Gleichzeitig sind zwei Stellvertreter für den Fall zu wählen, daß eines oder das andere ordentliche Mitglied mn persönlichen Erscheinen verhindert wäre.
Wählbar sind nicht mir die Glieder der Amtsversammlung selbst, sondern überhmkpt alle Bezirksangehörigen, welche die Eigenschaften zkl Bekleidung einer Gemeilkderaths- oder Gerichtsbeisitzersstelle haben.
Der Amtsversammlungsaktuar, welchem die Protokollführung bei den Hanptverhandlungen obliegt, soll als Mitglied nicht gewühlt werden.
Berwaudtschaftsverhältuiß unter den Mitgliedern des Bczirks- rekrunruugsraths und mit den Aiilitärpflichtigeu.
(§. 49 der Justr.)
Das Verwandtichaftsverhältniß der Geivählten unter sich ist als kein Hinderniß zu betrachten; dagegen können

