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Form fügten. Sowohl Fraulein Maria, als Fräulein Theresa er­schienen verschleiert vor Gericht. Der Untersuchungsrichter forderte sie auf, die Schleier zu heben, damit das Gericht sich überzeugen könnte, daß sie wirklich die verlangten Personen seien. Die Nonnen weigerten sich standhaft, diesem Verlangen nachzukommen; sie beriefen sich'aus die Ordensregeln, welche ihnen untersagten, ihr Gesicht vor irgend einem Manne zu entschleiern, es sei denn ein geistlicher Vor­gesetzter höheren Grades. Man entgegnete ihnen, daß das Gericht in seinen Räumen keine solchen Ordensregeln anerkenne, daß es viel­mehr nach dem aufgestellten Grundsätze:Gleichheit vor dem Gesetze" von allen Denen, die vor seinen Schranken erschienen, die genaueste Einhaltung aller von dem Gesetz vorgeschriebenen Förmlichkeiten ver­langen müsse, der Buchstabe, das Gesetz schriebe aber vor, daß vor Beginn des Verhörs der Gerichtshof sich überzeuge, daß die vorge- führten Personen auch wirklich die richtigen seien und kein Jrrthüm oder eine Verwechselung stattsinde; dieser Förmlichkeit müsse sieb ein Jeder ohne Ansehen der Person unterwerfen, und ein Klostergelübde mache so wenig frei, wie sonst Etwas. Lange Zeit war alles Zu­reden fruchtlos, die Nonnen wollten nichts von der Entschleierung wissen, behaupteten endlich sogar, um der Production ihrer Gesichter zu entgehen, nur der Ordensgeneral könne ihnen die Erlaubniß geben, ihre Gesichter vor weltlichen Personen zu entschleiern, und derselbe weile in Rom, dorthin möge man sich wenden. Nach längerem er­neuten Zureden machte man den widerspenstigen Nonnen endlich be- merklich, daß das Gericht nicht Zeit habe, sich wegen einer solchen Sache erst nach Nom zu wenden, daß es aber das volle Recht habe, den strengsten Gehorsam gegen seine Befehle zu verlangen, und bei der Verweigerung dieses Gehorsams Gewaltmaßregeln eintreten zu lassen; es gäbe Gerichtsdiener, und diese würden, den Befehl ihrer Vorgesetzten höher haltend als ein Klostergelübde, den beiden Ange­klagten sofort die Schleier von den Häuptern nehmen und darüber nicht die geringsten Gewissensbisse empfinden. Diese Worte batten endlich die gewünschte Wirkung, die Nonnen mochten es nicht auf solch' eine Gewaltmaßregel ankommen lassen und hoben die Schleier mit eigenen Händen. Nun begann das Verhör und dauerte bei einer Jeden einzeln ziemlich drei Stunden, wie denn überhaupt die Verhöre an diesem Tage volle vierzehn Stunden in Anspruch nahmen. Während des Verhörs erhielt der Untersuchungsrichter eine Nachricht, die ihn sichtlich betroffen machte. Diese Nachricht lautete:Pater Lewkowicz in Czerna ist gestorben!"

Pater Lewkowicz war dem Gerichte als Zeuge wichtig gewesen, da er früher Beichtvater bei den Karmeliterinnen, von dem Dasein der Barbara Ubryk gewußt und auch ihren Zustand gekannt hatte, ohne irgend einen Schritt zu ihren Gunsten zu thun. Unter den Zeugen waren einige, welche aussagten, er habe gegen dritte Per-