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Drittes Hauptstück

Von den Fenstern.

' §. 84.

DaS Fenster soll höher als breit seyn; denn man hat von der Hohe des Fensters mehr Licht als von der Breite zu hoffen. Die Fenster sollen nicht zu klein und zu wenige, auch nicht zu groß und zu viele seyn. Sind sie zu klein, oder sind deren zu wenig, so wird das Gebäude finster; sind sie zu groß oder zu viel, so schaden sie der Festigkeit, und lassen zu viel Hitze und Kälte in die Gemächer.

§. 85.

In hohen Geschossen sollen die Fenster größer, in niedern kleiner seyn. In Wohnge­bäuden müssen sie niemals so schmal seyn, daß nicht zwei Personen zugleich bequem hin­aus sehen können, folglich dürfen sie niemals schmäler als 3 Schuh, aber der Festigkeit wegen niemals breiter als 5 bis 6 Schuhe seyn. Die Höhe nimmt in den obern Ge­schossen nach der Zahl derselben ab. Diese Verminderung benimmt der Helle nichts,- weil mit der Höhe auch die Menge deS ein­fallenden Lichtes größer wird.